Digitalisierung der Verwaltung
OZG – Onlinezugangsgesetz
Online-Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen: überall und jederzeit
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Das Ziel: Bürgern und Unternehmen 24 Stunden am Tag Online-Verwaltungsleistungen anbieten. Bequem, sicher und vollkommen medienbruchfrei. Für die Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Deutschland. Im Sinne eines zukunftsfähigen E-Governments.
Unterstützung für die OZG-Umsetzung: Bis zu 90% Ihrer Ausgaben sind förderfähig!
In Bayern werden Kommunen seit Herbst 2019 beim Auf- und Ausbau ihres Online-Dienste-Portfolios vom Freistaat finanziell unterstützt. Mit Erfolg: In Summe erhalten bayerische Kommunen über das Programm „Digitales Rathaus“ bereits für über 1.400 AKDB-Online-Dienste Fördergelder – für bis zu 90 Prozent ihrer Ausgaben!
Wie Sie das Förderprogramm sinnvoll für Ihre Kommune nutzen
Die AKDB berät Sie gerne, wie Sie das Förderprogramm sinnvoll nutzen und steht Ihnen bei Fragen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Seite. Allen bayerischen Kommunen bietet die AKDB ein individuelles, förderfähiges Online-Dienste-Paket an.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema BayernPackages, OZG, dem Förderprogramm „Digitales Rathaus" und dem Online-Dienste-Paket der AKDB finden Sie in unseren FAQs.
BayernPackages
Um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Bayern zu beschleunigen und die Verwaltungsdigitalisierung weiter voranzutreiben, hat das Bayerische Digitalministerium in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die BayernPackages zusammengestellt. Diese Dienste-Pakete werden bayerischen Kommunen im Rahmen der zentralen BayernPackage-Finanzierung zur Verfügung gestellt. Die laufenden Kosten für die Jahre 2025 und 2026 teilen sich Freistaat und Kommunen hälftig – ausgeschlossen sind Aufwendungen für Fachverfahren. Auch der Rollout bzw. die Implementierung der Leistungen wird durch den Freistaat finanziert.
Die BayernPackages enthalten über 40 von der AKDB entwickelte Dienste, wie beispielsweise den viel genutzten digitalen Antrag zum Führerschein-Umtausch.
Nachnutzbarkeit von OZG-Diensten – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Was ist das »Einer-für-Alle/Viele«-Prinzip? Was bedeutet es am Beispiel Aufenthaltstitel konkret? Wie kann man profitieren und was muss man dafür tun?
Führerschein-Umtausch – was Führerscheinstellen jetzt wissen müssen
Welche Vorteile bietet der EU-Führerschein? Wer muss nun welche Dokumente liefern? Und warum verspricht der Online-Dienst „Führerscheinumtausch“ Entlastung?
OZG-Umsetzung mit der AKDB – vom einzelnen Webformular bis hin zu Online-Fachdiensten
Häufig gestellte Fragen (FAQ) ...
... zu den „BayernPackages“
Die BayernPackages stehen für alle staatlichen Behörden sowie kommunalen Gebietskörperschaften des Freistaats Bayern und deren rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Betriebe zur Verfügung.
Konkret bedeutet das: Die BayernPackages werden bayerischen Kommunen im Rahmen einer zentralen Finanzierung zur Verfügung gestellt. Die laufenden Kosten teilen sich dabei die Kommunen mit dem Freistaat – ausgeschlossen sind Aufwendungen für Fachverfahren. Der Rollout bzw. die Implementierung dieser Leistungen wird vollständig durch den Freistaat finanziert. Kommunen können jederzeit BayernPackages-Dienste, die von der AKDB entwickelt wurden, schnell und unkompliziert über dieses Bestellformular oder direkt bei ihrem vertrieblichen Ansprechpartner anfordern.
Das Projekt läuft bereits seit 2023. Nach der ersten Verlängerung für das Jahr 2024, wird in 2025 und 2026 erneut ein überarbeitetes BayernPackage für bayerische Kommunen angeboten. Über kommende Beschlüsse, inwiefern die Förderung nach 2026 weitergeführt wird, werden wir rechtzeitig informieren.
Folgende Dienste, die Teil der BayernPackages sind, können Sie über die AKDB beziehen:
Online-Dienste für kreisfreie Kommunen:
- Führerschein-Umtausch
- Antrag internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis - Erstantrag
- Fahrerlaubnis - Verlängerung
- Fahrerqualifizierungsnachweis - Erstantrag
- i-KfZ (Stufe 4)
- Spielhallen-Erlaubnis
- Schülerbeförderung
- Führerschein-Erweiterung allg. Fahrerlaubnis
- Führerschein-Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein-Umschreibung Dienstfahrerlaubnis in allg. Fahrerlaubnis
- Führerschein-Umschreibung ausländischer Führerschein (EU/EWR-Führerschein und Drittstaaten)
- Führerschein-Ersatz
- Auskunft örtl. Fahrerlaubnisregister (Karteikartenabschrift)
- Dienstfahrerlaubnis Katastrophenschutz Erteilung („Feuerwehrführerschein“)
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrlehrererlaubnis
- Führerschein Fahrtgastbeförderung
- Führerschein Fahrgastbeförderung-Erweiterung
- Führerschein Fahrgastbeförderung-Verlängerung
- Zulassungsbescheinigung
Online-Dienste für kreisangehörige Kommunen:
- Geburtsurkunde
- Übermittlungssperre
- Eheschließung
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Meldebescheinigung
- Ausnahmegenehmigung Veränderungssperre
- Parkplatzabsperrung
- Schülerbeförderung
- Sterbeurkunde
- Sterbefallanzeige
- Baumfällgenehmigung
- Marktfestsetzung
- Geburtsanzeige
- Veranstaltungserlaubnis
- Fundsachen
- Anschluss öffentliche Wasserversorgung
- Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe
- Bewohnerparkausweis
- Sterbefallanzeige (Erweiterung)
Diese aufgeführten Dienst können Sie über dieses Bestellformular bestellen oder Sie kontaktieren Ihren vertrieblichen Ansprechpartner bei der AKDB.
Alle BayernPackages-Dienste können direkt vom jeweiligen IT-Dienstleister bezogen werden. AKDB-Kunden können sich gerne jederzeit an ihren Vertriebsberater wenden oder über dieses Bestellformular ihre gewünschten BayernPackages-Leistungen online bestellen.
- Möchten Sie einen Online-Dienst von der AKDB neu beziehen, der in den BayernPackages inkludiert ist, wird dieser Ihnen bis mindestens Ende 2026 nicht in Rechnung gestellt. Das ist auch im Leistungs- und Preisverzeichnis, auf das im Vertrag verwiesen wird, so vermerkt.
- Bereits laufende Verträge zu Online-Diensten der AKDB, die nun Teil der BayernPackages sind, werden am 01.01.2025 auf Null gesetzt für die Jahre 2025 und 2026. Für diesen Zeitraum wird somit ebenfalls keine Rechnung gestellt.
Für die Jahre 2025 und 2026 fallen für Online-Dienste, die in den BayernPackages beinhaltet sind, keine Kosten für Lizenzen, Wartung, Pflege und Betrieb an. Sollten bereits Beträge für diesen Zeitraum beglichen worden sein, werden diese zurückerstattet. Ab 2027 müssen Kommunen nach aktuellem Stand Wartung, Pflege und Betrieb wieder selbst finanzieren.
- Förderanträge, die schon vor dem Projektstart der BayernPackages gestellt worden sind, müssen nicht zurückgezogen werden.
- AKDB-Kunden, die bereits Dienste über das „Digitale Rathaus" gefördert bekommen und jetzt die BayernPackages in Anspruch nehmen, müssen keine Rückzahlung leisten.
- Sollten Sie künftig Dienste neu beziehen, die in den BayernPackages enthalten sind, werden diese nicht mehr über das „Digitale Rathaus“ gefördert, sondern werden im Rahmen der BayernPackages kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Dienste, die nicht Teil der BayernPackages sind, können weiterhin über das „Digitale Rathaus“ gefördert werden. Die AKDB hat immer Online-Dienste in der Förderung, die nicht komplett verfallen. Daher sind Förderungen weiterhin sinnvoll.
... allgemein zum Förderprogramm „Digitales Rathaus"
Gefördert werden in der Richtlinie genau bestimmte Investitionsausgaben z. B. „neue“ Online-Dienste, d.h. sie dürfen bislang noch nicht von der Kommune eingesetzt worden sein.
Voraussetzung ist, dass die BayernID zur Authentifizierung angebunden und der Dienst auch über das BayernPortal verfügbar ist. Zudem müssen Postkorb und E-Payment angebunden sein, soweit dies zur Nutzung des Dienstes notwendig ist. Nicht zuletzt muss der Dienst mobilfähig sein, also ohne Einschränkungen auf einem Smartphone genutzt werden können.
Alle diese Voraussetzungen werden von den von der AKDB angebotenen Online-Diensten im Bürgerservice-Portal erfüllt!
Gefördert werden Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 20.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen eine „Bagatellgrenze“ von 2.500 Euro übersteigen. Gefördert werden 80% der Ausgaben. Kommunen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf erhalten sogar 90% der Ausgaben.
Der Freistaat hat die Förderrichtlinie digitales Rathaus am 7. August im BayMBl. (BayMBl. Nr. 290) veröffentlicht. In Kraft tritt sie ab dem 1. Oktober 2019. Das bedeutet: Seitdem können Förderanträge beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gestellt werden.
Die Vergabestelle beim StMFH bietet eine Online-Lösung zum Einreichen der Förderanträge an. Eine Einreichung ist seit 1. Oktober 2019 möglich.
- Die Kommune muss nachweisen, dass sie in Summe mindestens 20 Online-Dienste anbietet (die geförderten einschließlich der bislang vorhandenen). Für Bezirke genügen 15 Dienste.
- Die Ausgaben für die geförderten Dienste müssen über 2.500 € liegen.
- Gefördert werden in der Richtlinie genau bestimmte Investitionsausgaben.
ACHTUNG: Der Vertrag über den Online-Dienst darf erst dann geschlossen werden, wenn der Zuwendungsbescheid des LDBV bei der Kommune vorliegt!
Förderfähig sind Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren. Bei Produkten, die nicht im Bestellschein aufgeführt sind, werden im Wesentlichen lfd. Entgelte berechnet. Letztendlich entscheidet aber die Vergabestelle über die Förderfähigkeit.
Gemäß Koalitionsvertrag sollen bereits bis Ende 2020 die 54 wichtigsten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Beantragung Geburtsurkunde, KFZ-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung) flächendeckend als Online-Services für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Auch hier bildet die Arbeitsgrundlage die hochpriorisierten Dienste des sogenannten OZG-Umsetzungskatalogs. Einen Großteil dieser Top-54-Dienste hat die AKDB bereits im Angebot und kann über das Bürgerservice-Portal eingebunden werden. Die flächendeckende Einführung der hochpriorisierten Dienste unterstützt der Freistaat mit seinem Förderprogramm.
Ziel der Nachnutzbarkeit ist es, dass die in einem Themenfeld erarbeiteten Lösungen von anderen Bundesländern übernommen werden können. Also die Möglichkeit, bereits bestehende Methoden, Vorgaben und Prozesse ganz oder teilweise in neuen Produkten und Dienstleistungen wiederzuverwenden. Der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) definierte Servicestandard muss hierbei erfüllt werden. Die AKDB entwickelt ihre Online-Dienste künftig nach dem Nachnutzungs-Prinzip „Einer-für-Alle/Viele“ (EfA).
Weitere Informationen/FAQ zum Förderprogramm
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Art, Umfang, Höhe der Förderung, Antragstellung und weitere FAQs finden Sie auf der Webseite des bayerischen Förderprogramms „Digitales Rathaus“:
... zur Umsetzung des OZG durch Kommunen und AKDB
Die Preise für die einzelnen Fachdienste berechnen sich i.d.R. je tausend Einwohner. Die Zahl in der Spalte „Menge“ ist daher die Berechnungsgrundlage für den Betrag bei dem jeweiligen Dienst. Der aufgeführte Betrag entspricht bereits dem Preis für diesen Dienst.
In den diversen Paketen in Ihrer Bestellschein-Auswahl sind jeweils mehrere Online-Dienste aufgeführt. Das bedeutet, dass bei den Paketen mehrere Dienste für die in der FöRdR geforderten 20 Online-Dienste zählen, z.B. beim Paket Urkunden aus dem Personenstandswesen wären es vier Einzeldienste.
Die Kategorien für den Sicheren Dialog werden nach Absprache an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jeder Kommune angepasst. Folgend ein Beispiel, wie eine Aufteilung aussehen könnte:
Die AKDB beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), nämlich mit der umfassenden Online-Bereitstellung aller Verwaltungsdienste. Dabei konzentriert sich die AKDB darauf, die im OZG-Leistungskatalog mit Priorität 1 und 2 definierten kommunalen Dienste umzusetzen, die den größten Nutzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung stiften. Bereits heute deckt das zur Verfügung stehende Diensteportfolio des Bürgerservice-Portals der AKDB einen Großteil der kommunalen Prio-1- und Prio-2-Leistungen des OZG ab.
Bereits heute bietet die AKDB ein ganzes Set an OZG-konformen Lösungen an. Dazu gehören das Bürgerservice-Portal mit Servicekonto-, Postfach- und ePayment-Funktion sowie über 80 Online-Dienste, von denen viele im sogenannten OZG-Leistungskatalog mit Priorität 1 und 2 definiert sind. Die AKDB bietet allen bayerischen Kommunen ein individuelles, förderfähiges OZG-Paket an, das dem jeweiligen „Digitalisierungs-Ist-Stand“ jeder Kommune (Bürgerservice-Portal mit individuellem Dienste-Set bereits/noch nicht im Einsatz) Rechnung trägt.
Viele Kommunen arbeiten aktuell an ganzheitlichen Konzepten und Strategien zur Digitalisierung bzw. zum digitalen Transformationsprozess. Dabei entstehen viele Fragen. Das AKDB Competence Center Digitalisierung unterstützt Kommunen nicht nur als erste Anlaufstelle zu Fragen rund um die Digitalisierung, sondern erstellt für und gemeinsam mit den Kommunen Digitalisierungsstrategien, setzt diese in Projekten um, berät zu geeigneten Förderprogrammen und vernetzt interessierte Kommunen und Partner.
News zum Thema OZG (Onlinezugangsgesetz)
Weiterführende Links
BayernPackages
Alles zur Förderungsinitiative "BayernPackages" des Freistaats Bayern:
Förderprogramm
Voraussetzungen, Art, Umfang, Höhe der Förderung, Antragstellung und FAQ:
Gesetzesgrundlage OZG
Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" im Wortlaut:
Umsetzungskatalog
Die aktuelle Version des OZG-Katalogs finden Sie auf der OZG-Informationsplattform: