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eREPORT 1/2022

AKDB-Klickbrief unterstützt Impfkampagne

Über 1,7 Millionen Impfbriefe an über 60-Jährige verschickt

15.05.20225 Minuten4

Seit November 2021 laden bayerische Kommunen Bürgerinnen und Bürger in der Altersgruppe ab 60 Jahren zur Boosterimpfung ein. Die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus soll den Impfschutz in der Bevölkerung deutlich erhöhen. Die AKDB stellte in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern bereit. Außerdem nutzten viele Kommunen den Druck- und Versanddienst der AKDB, den sogenannten AKDB-Klickbrief.

 

Bayerns Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren wurden im Rahmen der Impfkampagne angeschrieben und zur sogenannten Boosterimpfung gegen das Coronavirus aufgerufen. Die AKDB unterstützte die Kommunen in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien: zum einen durch eine Selektion der Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern sowie auf Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte auch durch Übernahme des Drucks und Versands der Schreiben – und zwar automatisiert per AKDB-Klickbrief.

Für die Druck- und Versandleistung mussten nur die Adressdaten sowie ein postkonformes Schreiben und entsprechende Anlagen an das AKDB-Druckrechenzentrum übermittelt werden. Der Druckauftrag erfolgte aus der Kommune mit Anschreiben und Adressdatensatz – die AKDB verarbeitete mit ihrem Partner NIC Service die Schreiben. Im Rechenzentrum wurden die Impfbriefe aufbereitet, gedruckt, kuvertiert, freigemacht und bei der Deutschen Post zur Zustellung eingeliefert. Insgesamt wurden von Ende November 2021 bis Ende Januar 2022 über 1,7 Millionen Schreiben gedruckt und verschickt.

Auch im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf konnten die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg informiert werden: „Die knapp 50.000 Schreiben wurden zügig erstellt und noch vor Weihnachten verschickt“, so Landrat Thomas Ebeling. „Hier hat uns die AKDB einen wertvollen Service angeboten.“ Über 55 Prozent der Bevölkerung in Bayern haben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die sogenannte Boosterimpfung erhalten.

Kommunen dürfen auf Melderegister zugreifen

Ein wichtiger Aspekt für die Benachrichtigung der Bürger ist ein rechtskonformer Zugriff auf die Meldedaten: Nicht in jedem Bundesland besteht eine Rechtsgrundlage für die Nutzung des Landesmelderegisters. Grundlagen sind neben dem Bundesmeldegesetz die jeweiligen Ausführungsgesetze, die die Nutzung der Landesmelderegister regeln. In manchen Bundesländern gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht, in Bayern gestattet es das Innenministerium, solche Auswertungen unter bestimmten Bedingungen zu erstellen. Eine Verknüpfung von Melderegisterdaten mit Impfregistern oder Online Impfportalen ist nicht zulässig.

Die AKDB verfügt über langjährige Erfahrung im Druck, der Kuvertierung und Post-Einlieferung von Schriftstücken in hohen Auflagen. Das AKDB-Druckzentrum verarbeitet automatisiert große Stückzahlen von Drucksachen auf unterschiedlichen Anlagen. Landkreise und Städte profitieren von einer leichten Datenübertragung und von einer einfachen Abwicklung mit dem AKDB-Klickbrief. Jedes Schreiben kann dabei unterschiedlich formatiert sein und unterschiedliche Layouts oder Grafiken beinhalten.

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