Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM
eREPORT

AKDB entwickelt neuen EfA-Online-Dienst „Fahrtenschreiber“

Es läuft!

18.01.20233 Minuten21
OZG/EfA

Im Sinne des arbeitsteiligen Einer-für-Alle-Prinzips hat die AKDB im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Hessischen Sozialministeriums eine neue Online-Antragsstrecke entwickelt. Seit November kann sie nachgenutzt werden. Es handelt sich um Anträge im Bereich Fahrtenschreiber. Damit sind Erstbeantragung, Ersatz und Erneuerung dreier Arten von Karten gemeint: Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten. So sparen sich Unternehmen, Kraftfahrer und Behörden Zeit und Aufwand.

Um für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen zu sorgen, schreibt der Gesetzgeber strenge Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten vor. Diese Daten müssen auf der Fahrerkarte gespeichert werden. Seit 2014 ist dies auch europaweit geregelt. Alle seit 2006 neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieser zeichnet im Gerät und auf der Fahrerkarte wichtige Daten zu Fahrzeiten, gefahrener Geschwindigkeit sowie zurückgelegten Kilometern auf. Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, eine Fahrerkarte zu erwerben und mitzuführen.

Bis zu 250.000 Anträge im Jahr

Bisher mussten Antragstellende persönlich aufs Amt. Jedes Jahr wurden deutschlandweit bis zu 250.000 Fahrtenschreiberkarten beantragt. Je nach Bundesland beim TÜV, bei der DEKRA, bei kommunalen Fahrerlaubnis- oder Landesbehörden. Dazu kommen 30.000 Unternehmenskarten und 4.000 Werkstattkarten. Die Unternehmenskarte archiviert die Daten aller Fahrerinnen und Fahrer des Unternehmens. Die Werkstattkarte dagegen speichert Informationen über die Werkstatt, den Inhaber der Karte sowie die gefahrenen Fahrzeuge. Die Anträge bedeuten einen großen Aufwand für die Antragstellenden und die antragsbearbeitenden Behörden und Dienststellen. Das geht jetzt alles leichter und schneller: Denn die Karten können ganz einfach digital beantragt werden!

Hessen hat die Themenführerschaft inne

Im Bereich Mobilität und Reisen hat das Land Hessen die Federführung des Projekts „Fahrtenschreiber“ übernommen, das nach dem EfA-Prinzip durchgeführt wird. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Hessischen Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Hessischen Sozialministerium. Die AKDB wurde beauftragt, den Online-Dienst zu entwickeln, und betreibt ihn im Rechenzentrum. Die Antragsstrecken sind auf Open-Source-Basis entwickelt, verfügen über eine Weboberfläche für Antragstellende und können über eine Schnittstelle an ein Fachverfahren angebunden werden. Es werden zunächst die Fachverfahren OK.VERKEHR, IKOL-FS und IFAS angebunden. Ebenso angebunden sind E-Payment-Dienste und Authentifizierungsmöglichkeiten wie Nutzerkonto und Unternehmenskonto. Eine Chatbot-Funktion führt bequem durch den Antrag.

Ende-zu-Ende digitaler Prozess

„Der Antrag funktioniert denkbar einfach“, so die AKDB-Projektleiter Michael Diepold und Dr. Timon Hölle. „Über das jeweilige Fach-, Landes- oder kommunale Portal sucht der Antragstellende nach dem Online-Dienst. Er gibt dabei die Postleitzahl des Erstwohnsitzes bzw. des Unternehmenssitzes an und wird anschließend zum entsprechenden Online-Dienst weitergeleitet. Der Antragstellende kann sich über den Online-Dienst digital authentifizieren, die Antragsdaten online ausfüllen, Dokumente hochladen und online bezahlen.“ Ist ein Fachverfahren über eine Schnittstelle angebunden, wird der digitale Antrag direkt in das Fachverfahren übernommen. Dort kann er weiterbearbeitet und an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet werden. Das wiederum stellt die Fahrtenschreiberkarte aus.

Interesse? Alle bearbeitenden Antragstellen – ob TÜV, DEKRA, Kommunen, Behörden oder Landesämter – können sich ab sofort an die AKDB unter der Mail-Adresse rollout-fs(at)akdb.de wenden, um den Online-Dienst nachzunutzen.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
21
eREPORT
nach oben