Mitte des Jahres 2023 wurden die Online-Fachdienste in den Bürgerservice-Portalen der AKDB auf die moderne Technologie „Generation M“ angehoben und damit an die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger angepasst. Neben der neuen Generation wurden vor allem im Einwohner- und Personenstandswesen Erweiterungen und Verbesserungen an den Online-Diensten vorgenommen.
Die Umstellung auf die Generation M beinhaltet nicht nur User Journeys, Individualisierungsmöglichkeiten sowie arbeitserleichternde „Ende-zu- Ende“-Prozesse, sondern auch neue Features, wie beispielsweise eine Feedback- Funktion. Das bedeutet, dass am Ende einer erfolgreichen Antragsstrecke ein Feld erscheint, in dem der Nutzer den Dienst freiwillig mit einem klassischen Fünf-Sterne-Prinzip bewerten kann. Mit einer zusätzlichen Freitexteingabe für konkrete Hinweise bringt die AKDB in Erfahrung, was Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung eines Online-Dienstes wünschen, und kann entsprechende Optimierungen vornehmen. Diese Rückmeldungsmöglichkeit wird inzwischen rege in Anspruch genommen.
„Die Feedbacks sind für uns Product Owner essenziell“, so Martin Beier, zuständig für Online-Dienste, Projekte & Services bei der AKDB. „Wir werten diese regelmäßig aus – und konnten Fehler fixen und Verbesserungen vornehmen. So haben wir erfahren, dass es einen Bug bei PDF-Downloads in bestimmten Konstellationen – iPhone mit Firefox – gibt. Das hat unser Entwicklerteam dann natürlich behoben. Am besten schneiden derzeit zwei Dienste aus dem Bereich eWaffe ab – mit stolzen fünf von fünf Punkten im Durchschnitt.“
Generation M: Vorteile für alle Beteiligten
Doch die Generation M bietet nicht nur der AKDB in ihrer täglichen Arbeit viele Vorzüge. Auch Kommunen profitieren: Sie können die Online-Dienste flexibel und individuell gestaltbar selbst in ihre Website integrieren, unabhängig von einem Portal. 2023 wurde zudem die Anbindung in die Fachverfahren verstärkt und weitere Integrationen wurden geschaffen. Im Bereich Einwohnerwesen etwa werden auf Basis von XMeld bestimmte Funktionalitäten direkt ins Melderegister integriert (Meldebescheinigung, Übermittlungssperren, Wohnsitzanmeldung). Dank dieser „Ende-zu-Ende“-Prozesse, vom Bürger zum Sachbearbeitenden und wieder zurück, sparen sich alle Beteiligten Zeit und Aufwand. Auch neu eingeführte Funktionen, wie der automatische Abgleich der Wohnanschriften, erleichtern die Arbeit der Behördenmitarbeitenden.
„Die Feuertaufe war im Herbst die Landtagswahl in Bayern, die neue Generation bestand sie mit Bravour“, stellt Alexander Gerlach fest, Produktmanager im Bereich Online-Dienste bei der AKDB. „Wir konnten über 1,2 Millionen Online-Anträge für die Briefwahlunterlagen verzeichnen. Die verbesserte Technologie macht unsere Dienste für Bürger also attraktiv. Unser Credo: Niemand muss mehr aufs Amt, wenn er nicht möchte.“ Um das zu erreichen, baut die AKDB ihr Portfolio weiter aus. Zum Beispiel wurde das Personenstandswesen-Portfolio um die Geburts- und Sterbefallanzeige erweitert – natürlich auch mit direkter Anbindung ans Fachverfahren AutiSta. 2024 soll es genauso weitergehen: Verbesserung und Ausbau des Angebots an Online-Diensten. So kommt das OZG 2.0 immer näher!