Welche technischen Innovationen und welche Themen sollten Verwaltungen in 2024 im Auge behalten? Welche Themen werden sich in der IT durchsetzen? Wir haben unsere Experten gefragt und fünf Top-Trends für Sie herausgegriffen …
Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch: Schon allein aus demografischen Gründen wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu finden. IT-Dienstleister und Digitalpolitiker werden in 2024 besonders die Entwicklung derjenigen Online-Dienste forcieren, die Routinetätigkeiten komplett übernehmen. Geschickt angefangen, finanziert sich gute Digitalisierung von selbst. Aber digitale Angebote werden letztlich nur dann angenommen, wenn sie für alle Vorteile bringen und leicht zu nutzen sind. Ein Bereich mit hohem Digitalisierungspotenzial wird in den nächsten Jahren zum Beispiel das Ausländerwesen sein. Die Verwaltung wird in 2024 von folgenden Technologietrends profitieren:
1.
Einsatz von künstlicher Intelligenz
Während der Kabinettsklausur Ende August 2023 war es ein großes Thema: KI in der öffentlichen Verwaltung. Die Bundesregierung will den Bedarf an KI-Sprachmodellen (Large Language Models, LLMs) in der Verwaltung prüfen. Das ist die Technologie, die etwa ChatGPT zugrunde liegt. Dazu baut die Regierung das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung BeKI auf. Anwendung findet künstliche Intelligenz bereits heute in Chatbots: Das sind automatisierte Serviceberater in den Bürgerbüros, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche im Einsatz sind. Aber die Anwendungsszenarien werden immer komplexer: Innovative Start-ups entwickeln zum Beispiel jetzt schon automatisierte Bilderkennungsverfahren zur Detektion von Straßenschäden, die zu signifikanten Kosteneinsparungen für die öffentliche Hand beitragen. KI kann außerdem in der automatisierten Datenauswertung von großen Mengen an Daten und in der Entscheidungsfindung eingesetzt werden – etwa in der Kämmerei. Hier ist KI bereits in die Finanz-Software eingebettet. Sie hilft bei der Analyse der Finanzdaten bis hin zur Erstellung von Berichten und Dashboards und unterstützt bei Prognosen.
2.
Internet of Things/ Smart-City-Lösungen
Wie machen wir Kommunen nachhaltiger? Wie können wir Flutschäden vermeiden oder Dürren bekämpfen? Klimawandel, gepaart mit Ressourcenknappheit, wird das Thema Smart City immer stärker in den Fokus von Kommunalverwaltungen rücken. Der Bund hat dazu ein Förderprogramm von circa 820 Millionen Euro bereitgestellt. Immer mehr Kommunen werden ein Netz
von Sensoren aufbauen und dadurch Echtzeitdaten erfassen und an eine zentrale Plattform weiterleiten. Datengetriebenes kommunales Management wird in Zukunft zur Normalität. Initiativen wie die Smart Data Services versuchen heute schon, die unterschiedlichen Angebote zu bündeln.
Mit den Daten können Kommunalverwaltungen Ressourcen sparen oder schnellere Entscheidungen treffen. Einsatzgebiete werden vor allem folgende sein:
• Ressourcenmanagement:
etwa durch das Monitoring von Streusalzverbrauch im Winter oder durch die gezielte Beleuchtung von Parkplätzen, wenn Fußgänger den Parkplatz betreten.
• Verkehrssteuerung und -optimierung:
IoT-basierte Verkehrsmanagementsysteme ermöglichen die Überwachung von Verkehrsflüssen in Echtzeit, um Staus zu vermeiden und die Parkplatzsuche zu erleichtern.
• Umweltüberwachung:
Sensoren können eingesetzt werden, um Umweltparameter wie Luftqualität, Lärmpegel und Abgasemissionen zu überwachen.
• Bürgerbeteiligung:
Echtzeitdaten können genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürgern Informationen über städtische Angelegenheiten bereitzustellen und ihre Beteiligung zu fördern. Sie werden anschaulich visualisiert, etwa mithilfe von Geoinformationssystemen.
3.
Plattformen für die Bereitstellung von Software-Lösungen
Durch die wachsende Anzahl von Online-Diensten wird sich der Trend zu Plattformen fortsetzen. Das gilt nicht nur für E-Government-Plattformen, über die Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge stellen können. Es werden sich zusätzlich auch Management- und Deployment-Plattformen durchsetzen, über die Kommunen ihre Software von IT-Dienstleistern beziehen. Hier können Kommunen Online-Dienste anpassen, in beliebige Webseiten einbinden und individualisieren: etwa indem sie Texte verändern, anpassen, unterschiedliche Layouts auswählen oder Payment-Funktionalitäten konfigurieren. Durch diese „Deployment-Plattformen“, die die AKDB bereits nutzt, wird es überdies für IT-Entwickler leichter sein, die Online-Dienste zu managen, zu patchen und dank Feedback-Funktionen weiterzuentwickeln. Dazu dient die Möglichkeit zur Echtzeit-Bewertung von Online-Diensten durch Bürgerinnen und Bürgern.
4.
Mehr Standards, eine einheitliche digitale Identität
Die Tendenz geht zur Vereinheitlichung: Im OZG 1.0 sollten noch Bundesländer Nutzerkonten für ihre Bürgerinnen und Bürger bereitstellen und diese untereinander harmonisieren. Jetzt geht der Trend mit dem OZG. 2.0 in die entgegengesetzte Richtung: Bundesländer mit eigenen ID-Konten sollen diese laut Gesetzesentwurf binnen drei Jahren auf die BundID umstellen.
Mit der BundID wird allen Bürgerinnen und Bürgern auch ein digitales Postfach bereitgestellt, über das sie bidirektional mit der Verwaltung kommunizieren können. Außerdem können die Verwaltungen Bürgern über das Bürgerkonto digital Bescheide zustellen. Auch Zahlungen des Staates an Personen sollen zukünftig über die BundID abgewickelt werden. Konkret: Als im Frühjahr 2023 die Heizungskosten-Einmalzahlungen von 200 Euro an Studierende ausschließlich über die BundID ausgezahlt wurden, wurde diese in größerem Umfang auch für Direktzahlungen genutzt. Auch was Online-Dienste, EfA-Leistungen, Fachverfahren und Datentransportwege angeht, zeichnet sich die Tendenz zur Vereinheitlichung, zu mehr Schnittstellen und zu zentralen Standards ab.
5.
Automatisierung bei Online-Anträgen
Langweilige und fehlerträchtige Routineaufgaben werden immer öfter an Maschinen delegiert werden, sodass für die Menschen in der Verwaltung mehr Zeit für konzeptionelle, beratende Aufgaben bleibt. Die Automatisierung einfacher Routinetätigkeiten, die bisher manuell erledigt werden mussten, basiert auf Software-Robotern. Einige Online-Dienste sind bereits vollkommen automatisiert, das heißt, Verwaltungsmitarbeitende brauchen weder Daten zu kontrollieren noch Freigaben zu erteilen. Online- Dienste, bei denen dies bereits möglich ist, sind zum Beispiel der Antrag auf Meldebescheinigung, die Online- Wohnsitzanmeldung und die digitale Übermittlungssperre der eigenen Daten. Der Trend wird sich, wo dies möglich ist, weiter durchsetzen und den Weg für das Konzept des „Digital Only“ ebnen, wonach Verwaltungsleistungen künftig ausschließlich digital verfügbar sein werden.