Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM
eREPORT 1/2024

Erste papierlose Baugenehmigung

Nie wieder Papierstau: 100% digital zur Baugenehmigung

22.01.20245 Minuten7

Im August 2023 wurde im Landratsamt Augsburg die erste papierlose Baugenehmigung im Freistaat Bayern erteilt und der Genehmigungsbescheid versendet. Ein weiterer wichtiger Schritt für die Digitalisierung von Baugenehmigungen.

Erstmals wurde in Augsburg der gesamte Prozess von der Erstellung des Bauantrags über die Beteiligung der Kommune und Fachstellen bis hin zur Baugenehmigung vollständig digital abgewickelt. Bislang mussten alle Baugenehmigungsunterlagen trotz digitalem Verfahren noch ausgedruckt und händisch unterschrieben werden. Aktive Partner des Landratsamts Augsburg bei den Umsetzungen waren die RIWA GmbH aus dem AKDB-Unternehmensverbund sowie die OTS Informationstechnologie AG.

Nun können Baugenehmigungsunterlagen durch ein gesiegeltes PDF eindeutig und rechtsicher gesiegelt und anschließend digital zugestellt werden. Drucker oder Stempel sind nicht mehr nötig – dank der Freigabe der „Fortgeschrittenen digitalen Siegelung“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Diese elektronische Siegelung ermöglicht eine pragmatische, praxisfreundliche und vor allem kostengünstigere und technisch deutlich weniger anfällige digitale Umsetzung. Zahlreiche Hersteller bieten geeignete Zertifikate hierfür an, die Verwaltung kann frei wählen. Im Zweifel hilft der Austausch mit dem jeweiligen Verfahrenshersteller der Baugenehmigungssoftware, um die technischen Einsatzvoraussetzungen zu klären.

Digitaler Bauantrag im Trend

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses begann mit einer zentralen Online-Plattform, auf der alle erforderlichen Angaben erfasst und relevante Dokumente wie Pläne und Gutachten hochgeladen werden können. Diese Plattform ist über die Webseiten der einsetzenden Behörden bzw. über das BayernPortal erreichbar. Über das Portal werden unterschiedliche Antragstypen, Antragsänderungen oder Nachreichungen – etwa von fehlenden Unterlagen – sowie die Bescheid-Zustellung über herstellerneutrale Standard-XBAU-xml-Nachrichten an die bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden eingesetzte Baugenehmigungssoftware übermittelt. Alle Standardsoftwarehersteller haben die Möglichkeit der direkten Anbindung an das Portal.

Seit dem Start der Pilotierung vor drei Jahren nehmen inzwischen 75 der 138 bayerischen Baugenehmigungsbehörden (Stand Januar 2024) am Digitalen Bauantragsverfahren aktiv teil, Tendenz steigend. Im niederbayerischen Landkreis Kelheim wurden in den ersten drei Quartalen 2023 insgesamt 857 Anträge eingereicht, davon 133 digital, das entspricht etwa 15 Prozent. Im Landkreis Augsburg wurden in 2022 insgesamt 482 Bauanträge digital eingereicht und seitens der Behörde bearbeitet. „Bei einer Gesamtzahl von 1.560 Anträgen im Jahr 2022 entspricht das bereits einer Quote von über 30 Prozent”, teilt das Landratsamt mit. Im vergangenen Jahr sind etwa 38 Prozent der Anträge über das Portal eingegangen.

Durch die Digitalisierung des Verfahrens sollen mehrere Tage Arbeit einspart werden – wohlgemerkt pro Projekt. Vorher mussten massenhaft Unterlagen ausgedruckt werden, meist in fünffacher Ausfertigung, damit möglichst alle Stellen mit der Bearbeitung des Antrags beginnen konnten. Jetzt finden sich alle Dokumente gesammelt an einem digitalen Ort, auf den alle zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung zugreifen können – auch die Antragssteller selbst, um unkompliziert und schnell fehlende Unterlagen nachreichen zu können. Zudem sind alle Prozessbeteiligte über den Bearbeitungsstatus informiert.

Hürden auf dem Weg der digitalen Baugenehmigung

Abbildung 1: Während über das BayernPortal eine einheitliche Lösung zur Erfassung von Digitalen Bauanträgen zur Verfügung steht, obliegt die Umsetzung der Workflows zur Beteiligung der Kommunen und Fachstellen jeder Unteren Bauaufsichtsbehörden selbst

Die Einführung des digitalen Bauantrags führt zu einem Wechsel der Zuständigkeit bei der Antragstellung. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge gehen bis auf wenige Ausnahmen beim Landratsamt ein. Die Beteiligung kreisangehöriger Kommunen oder Fachstellen wie etwa Wasserwirtschaftsamt oder Denkmalbehörde bleibt derweil allen Unteren Bauaufsichtsbehörden selbst überlassen. Die technischen Standards über XBAU-xml-Nachrichten sind weitgehend definiert, aber es gibt aktuell keine einheitliche, herstellerneutrale Beteiligungsplattform. Die Hersteller von Baugenehmigungssoftware bieten Lösungen an, die jedoch nur bedingt untereinander kompatibel sind. Zu beteiligende überregionale Fachstellen haben somit das Problem, dass jeder Landkreis seine eigene Vorgehensweise und Softwarelösung hat.

Auch die Übermittlung bereits digital erfasster Daten an die kreisangehörigen Kommunen ist nicht einheitlich gelöst. Um Doppelerfassungen auf Gemeindeseite zu vermeiden, bieten Softwarehersteller pragmatische Lösungen an. Proprietäre Daten- und Dokumentenschnittstellen übermitteln neben den Aktenzeichen auch Angaben zu Antragsart, Bauvorhaben, Bauherr, Entwurfsverfasser, Nachbarn, Gebäudeart und auch zum aktuellen Status des Bauantrags. Viele Kommunen nutzen dafür ein eigenes Bauantragsverwaltungs-Modul. Weitere Vorteile: Alle flurstücksbezogenen Daten werden einheitlich im kommunalen Geoinformationssystem (GIS) hinterlegt. Das ermöglicht die digitale Führung des Bautenverzeichnisses sowie eine einfache Erstellung gemeindlicher Stellungnahmen. Es unterstützt zudem bei der Zuteilung und Änderung von Hausnummern oder bei der Bereitstellung von Antrags- und Bearbeitungsdokumenten für Bauausschuss-Sitzungen für Ratsmitglieder. Das funktioniert aber aktuell nur bedingt herstellerübergreifend.

An dieser Stelle ist die Politik gefragt, um weitere Standards zu setzen und einen reibungslosen Prozess durch eine einheitliche, herstellerneutrale Beteiligungsplattform sicherzustellen.

Die Zukunft: 3D-Gebäudedaten und KI

Abbildung 2: Die Einbindung von 3D-Gebäudemodellen in einen Digitalen Zwilling ermöglicht u. a. eine Simulation des Schattenwurfs, Beeinflussung durch Starkregen, Abstandsflächen.

Der Blick in die Zukunft offenbart faszinierende Entwicklungen. Die Anbindung der Baugenehmigungssoftware an ein 3D-Geoinformationssystem bzw. an einen Digitalen Zwilling ist inzwischen neuer Standard. Zukünftig werden die 2D-digitalen Baupläne im pdf-Format mehr und mehr durch georeferenzierte 3D-Gebäudedaten wie etwa BIM, cityGML abgelöst.

Auch die Integration künstlicher Intelligenz zur Prozessoptimierung und Unterstützung bei komplexen Entscheidungen sind geplante Schritte. KI bietet große Chancen etwa bei der Vorprüfung von Antragsdaten auf Vollständigkeit und Inhalt („Was muss wie erarbeitet werden?“). KI-gesteuert können Vorschläge für Aufgabenlisten, Beteiligungsnotwendigkeiten oder Inhalte für den Genehmigungsbescheid generiert werden. Dies reduziert manuellen Arbeitsaufwand und minimiert Fehler.

Fazit

Die Digitalisierung der Baugenehmigungsprozesse hat bereits große Fortschritte erzielt und macht Bayern damit zum Vorreiter für andere Regionen. Die Zukunft verspricht eine noch umfassendere, intelligente und effiziente Digitalisierung von Baugenehmigungsprozessen. Dafür braucht es jedoch weiterhin politisches Engagement und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
7
eREPORT 1/2024
nach oben