OK.CASH ist seinen Kinderschuhen als reine Gebührenverwaltung entwachsen. Auf der Kommunale im Herbst hat die AKDB interessierten Besuchern gezeigt, wie sie mit dieser Software für das Thema Zahlungsbearbeitung gerüstet sind.
OK.CASH hat sich als Lösung zur Gebührenberechnung und -zahlung seit vielen Jahren etabliert. Tägliche Verwaltungsvorgänge, die den Einzug von Gebühren erfordern, lassen sich damit schnell und einfach abarbeiten – in unterschiedlichen Funktionsbereichen, mit wechselnden Sachbearbeitern, über verschiedene Fachverfahren hinweg. Inzwischen kann OK.CASH noch mehr: 360-Grad-Zahlungsbearbeitung – von der Barkasse bis hin zur Rechnungsschreibung.
Und mit der Anbindung an AKDB-Fachverfahren wie OK.VERKEHR oder OK.EWO profitieren Anwender gleich doppelt: nämlich durch durchdachte und komplett digitale Ende-zu-Ende-Prozesse, die in das kommunale Finanzverfahren münden und schließlich im Archiv enden. OK.CASH kann auch als Standalone- Lösung eingesetzt werden – etwa in Touristinformationen. Und das Ganze funktioniert installationsfrei, der Aufruf von OK.CASH geht einfach über den Webbrowser. OK.CASH überzeugt mit seinen Pluspunkten in folgenden Bereichen:
Umsatzsteuer & Fakturierung
Bisher waren Kommunen nur in wenigen Fällen per Definition unternehmerisch tätig. Durch die Einführung des § 2b UStG und der erweiterten Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts hat sich das grundlegend geändert.
+ Pluspunkt:
Mit OK.CASH ist die einfache Durchführung von korrekten Umsatzsteuerberechnungen möglich. Die Software differenziert definitionsgetreu zwischen Quittungen, Bescheiden, Gebühren und anderen Begriffen. Mit OK.CASH erhalten Finanzverwaltungen ein vollumfängliches Rechnungsschreibungsprogramm, das spezielle kommunale Anforderungen berücksichtigt.
E-Rechnung
Zukünftig wird eine Funktion zum Ausstellen von elektronischen Rechnungen nötig sein: einfach, strukturiert und rechtskonform.
+ Pluspunkt:
Die Planungen in der Entwicklung dafür sind abgeschlossen, die Realisierung im Programm wird im Laufe des Jahres 2024 erfolgen: Die elektronischen Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD können dann über den Fakturierungsteil von OK.CASH abgebildet werden. Standards der elektronischen Rechnungsverarbeitung werden eingehalten.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Die TSE ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen. Seit 2020 müssen gemäß Kassensicherungsverordnung alle digitalen Kassensysteme und Registrierkassen, die Barzahlung anbieten, eine zertifizierte TSE haben.
+ Pluspunkt:
Die TSE-Anbindung ist in OK.CASH Standard.