28 Prozent mehr Einbürgerungsanträge als im Vorjahr: Ausländerbehörden steht jetzt der Online-Antrag Einbürgerung zur Verfügung – mit Anbindung an gängige Einbürgerungsfachverfahren wie etwa EinsA der AKDB. Für einen digitalen Ende-zu-Ende-Prozess in der Antragsdaten-Verarbeitung.
2022 sind in Deutschland etwa 168.500 Menschen eingebürgert worden. Das strapaziert die oft begrenzten Kapazitäten von Kreisverwaltungsbehörden. Durch die Einführung von Online-Diensten verspricht sich die Verwaltung eine Entlastung für Sachbearbeiter und Antragsteller – also Ausländer mit mehrjährigem Inlandsaufenthalt. Derzeit müssen sie im Normalfall drei persönliche Termine bei der Einbürgerungsbehörde wahrnehmen. Mit dem digitalen Antrag reduziert sich die Anzahl persönlicher Vorsprachen.
Entlastung durch den OZG-Dienst Einbürgerung
Der neue Online-Antrag Einbürgerung besitzt Schnittstellen zu gängigen Fachverfahren. Dazu gehört die Software EinsA der AKDB, die einen digitalen Ende-zu-Ende-Prozess in der Antragsdaten-Verarbeitung garantiert. Grundsätzlich können die Antragstellenden auf der Website ihrer Behörde den Antrag ausfüllen und absenden. Für die Datenübertragung in die Fachverfahren sorgt der neue Standard XEinbürgerung. Das erleichtert Behörden die Arbeit, da die XEinbürgerungsnachricht direkt im Fachverfahren weiterbearbeitet werden kann.
Arbeitsteilige Vorgehensweise
Die Federführung zum OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung wurde vom Land Brandenburg übernommen. Für die Umsetzung des Einer-für-Alle-(Efa-)Dienstes sorgte d-NRW im Auftrag des Landes Nordrhein- Westfalen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat den Landkreis Prignitz und die AKDB bei der Realisierung des Pilotbetriebs unterstützt.
Die AKDB hat bereits eine Vielzahl an Online-Diensten für verschiedene Bundesländer realisiert – so auch auf Basis dieser Erfahrungen den Online-Dienst Einbürgerung. Er steht allen Einbürgerungsbehörden zur Verfügung, deren Bundesländer an der Nachnutzung interessiert sind. Aktuell sind das Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bereits in Vorbereitung bzw. im Einsatz ist der Online-Dienst in Hamburg, Trier sowie in den Landkreisen Plön und Prignitz.
Landkreis Prignitz: alles digital
Der Landkreis Prignitz plante den Live- Betrieb des Online-Dienstes ab Sommer 2023. „Früher ging das Online-Antragsformular per Post oder als PDF ein, musste ausgedruckt und dann manuell in das Fachverfahren übertragen werden“, sagt Robin Draheim, Technik- und IT-Betreuer der Ausländerbehörde für den Landkreis Prignitz.
Dank der Middleware OK.KOMM und dem XÖV-Standard XEinbürgerung landen die Antragsdaten nun in den Nachrichtenkörben von Einbürgerungsfachverfahren, wie etwa EinsA. „Aufgrund der kompletten Übernahme der hohen Zahl an Datenfeldern des Antrags entsteht bei diesem digitalen Workflow ein enormer Vorteil“, so Draheim. „Der Quick-Check – eine unverbindliche Vorabprüfung – sorgt für viel weniger Rückfragen.“ Eine Schnittstelle zum digitalen Dokumentenmanagement erlaubt es, E-Akten digital und papierlos abzulegen.
Welle an Anträgen erwartet
All dies werde der Ausländerbehörde in nächster Zukunft besonders zugutekommen, meint Robin Draheim, denn durch die gesetzlichen Änderungen können Ausländer ab 16 Jahren eine Einbürgerung künftig schon nach fünf statt acht Jahren beantragen. „Wir erwarten viel mehr Anträge. Deswegen freuen wir uns, dass wir auf diesen digitalen Workflow umgestellt haben und einen schlanken Prozess zum Einbürgerungsantrag anbieten. Besonders praktisch ist, dass wir schnell Daten zu Anträgen bzw. Personen direkt aus dem Fachverfahren OK.VISA übernehmen können.
Weitere Arbeitserleichterungen bahnen sich an: Durch den neuen Standard XEinbürgerung ist der Weg für neue digitale Lösungen geebnet.