Als erstes Bundesland stellt der Freistaat Bayern ab Ende des Jahres seinen Sicherheitsbehörden ein zentrales Lichtbildregister zur Verfügung. Eine Premiere mit vielen Vorteilen – auch für die Verwaltung.
Man kennt es von Geschwindigkeitsverstößen. Behörden ermitteln den Halter eines Fahrzeugs anhand des Nummernschilds, wissen aber nicht, wer das Auto gefahren ist. Das Problem: Nur an den Fahrer kann ein Bußgeld verhängt werden.
Um zweifelsfrei Gesichter den persönlichen Daten zuordnen zu können, ist der Abgleich mit einem aktuellen Lichtbild unerlässlich. Doch bisher war den Sicherheitsbehörden
der Zugriff darauf nicht automatisch möglich. Das heißt, sie mussten bislang zeitaufwendig die lokalen Personalausweisbehörden kontaktieren, um die dort hinterlegten
Lichtbilder der Halter oder anderer Personen heranzuziehen. Auch bei der Ahndung anderer Ordnungswidrigkeiten ist die Personenidentifikation über Lichtbilder wichtig.
Sicherheit gegen Manipulation
Hinzu kommt, dass in Zeiten von KI und Automation in der Bildgenerierung Bildmanipulationen wie zum Beispiel Morphing, etc. für kriminelle Aktivitäten technisch möglich werden. Darum wird eine eindeutige Identifikationsmöglichkeit von Personen immer wichtiger. Der Bundestag hat bereits 2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden biometrische Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen.
Das Bayerische Lichtbildregister
Nun wird im Auftrag des Freistaats Bayern die AKDB im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Regelungen das Bayerische Lichtbildabrufregister (BayLAR) im eigenen BSI-zertifizierten Rechenzentrum betreiben. Damit wird die Übermittlung von Lichtbildern über automatisierte Abrufsysteme an beteiligte Sicherheitsbehörden ermöglicht. Das zentrale Lichtbildabrufregister in Bayern ist bislang bundesweit einmalig.
Übermittlung der Daten über die Fachverfahren
Der Aufbau des Lichtbildregisters wird schrittweise durchgeführt: Ab Oktober 2023 liefern Kommunen ihre Lichtbilddaten an das BayLAR, das zu einem vollständigen Register aufgebaut wird. Die AKDB hat für die Meldebehörden in den Kommunen eine Liefermöglichkeit eingerichtet: Diese ist in die Fachverfahren integriert, sodass riesige Mengen an Lichtbilddaten über OSCI-Transport und den Übermittlungsstandard XLICHTBILD laufend an das zentrale Register gesendet werden können. Zum Schutz dieser Bürgerdaten wird analog zum Bayerischen Behördeninformationssystem (BayBIS) das höchstmögliche Maß an Datenschutz und Datenintegrität gewährleistet. Im Winter wird dann das bayernweite Go-Live erfolgen.
Vorteile für Verwaltung und Sicherheitsbehörden
Für die Sicherheitsbehörden bietet das neue Register die Möglichkeit, hoch automatisiert und gebührenfrei Lichtbilder abzurufen. Die Sicherheitsbehörden greifen künftig über eine Webauskunft auf die Daten zu. Diese Daten sind besonders schnell verfügbar. Der Abruf kann zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen, ohne auf Öffnungszeiten der Behörden Rücksicht nehmen zu müssen. Meldebehörden ihrerseits brauchen Anfragen nicht mehr analog zu bearbeiten. Eine Zeitersparnis.
Neben den Lichtbildern sind für Sicherheitsbehörden auch weitere Metadaten abrufbar, wie etwa Name, Personalausweisgültigkeit und Geburtsdatum.