Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM
eREPORT 3/2023

i-Kfz Stufe 4 ausgerollt

Klicken und losfahren!

18.09.20233 Minuten7

Seit Anfang September ist der Online-Fachdienst i-Kfz in der Stufe 4 im Einsatz. Die Neuentwicklung des Online-Fachdienstes für Bayern wurde von der AKDB im Auftrag des Freistaats Bayern realisiert und freigeschaltet. Bereits seit Juli konnten Antragstellende in Bayern ihr Fahrzeug sogar ohne vorherige digitale Authentifizierung voll automatisiert online außer Betrieb setzen.

Pünktlich zum 1. September wurde bei einem großen Teil der AKDB-Kunden, die in Bayern und der ganzen Bundesrepublik i-Kfz-Portale einsetzen, der komplette Leistungsumfang von i-Kfz Stufe 4 erfolgreich freigeschaltet.

Bisher waren die Außerbetriebsetzung, Umschreibung, Adressänderung sowie Wiederund Neuzulassung von Fahrzeugen online über die Stufe 3 nur Privatpersonen möglich. Mit Stufe 4 können dies auch juristische Personen tun. Außerdem werden nun sämtliche Vorgänge als automatischer Verwaltungsakt online durchgeführt. Komplett neu dazugekommen ist die Möglichkeit der Tageszulassung.

Freistaat Bayern legt vor

Die entsprechende Neuentwicklung des Online- Fachdienstes i-Kfz für Bayern wurde von der AKDB im Auftrag des Freistaats Bayern realisiert. Neben der Umsetzung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen wurde besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt. Der komplette Betrieb der Online-Anwendung im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB erfolgt unter Einhaltung der anspruchsvollen Anforderungen an ITSicherheit und Datenschutz.

Da mit Stufe 4 alle Vorgänge als automatische Verwaltungsakte ausgeführt werden, können Nutzerinnen und Nutzer nun tatsächlich auch bei einer Neuzulassung nach der Online-Antragstellung sofort losfahren: Sie müssen nur den vorläufigen Bescheid ausdrucken, den sie am Ende der Antragstellung erhalten, und ihn hinter die Windschutzscheibe legen. Den dauerhaften Zulassungsbescheid erhalten sie dann in den darauffolgenden Tagen per Post von ihrer Zulassungsbehörde.

Vereinfachte Nutzung für natürliche und juristische Personen

Bereits bevor der komplette Leistungsumfang der Stufe 4 zur Verfügung gestellt wurde, konnte im Juli 2023 bayernweit die Online-Außerbetriebsetzung für natürliche und auch juristische Personen ohne vorherige Authentifizierung genutzt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Antragsdaten in den i-Kfz-Portalen ist seitdem die Außerbetriebsetzung voll automatisiert und sofort rechtlich gültig.

Bisher war für die Online-Außerbetriebsetzung zwingend ein Nutzerkonto sowie gegebenenfalls eine Authentifizierung mittels eID erforderlich. Das wurde von vielen privaten Nutzern als Hürde bei der Online-Außerbetriebsetzung wahrgenommen. Zudem waren Unternehmen und weitere juristische Personen bisher aus rechtlichen Gründen von der Nutzung dieses Online-Dienstes ausgeschlossen, obwohl sie einen erheblichen Teil der potenziell Nutzenden repräsentieren.

Alle Vorgänge jenseits der Außerbetriebsetzung können von juristischen Personen nun in Verbindung mit ihrem ELSTER-Unternehmenskonto durchgeführt werden.

Ein gutes Team: Zulassungsbehörden, Freistaat, AKDB und Telecomputer GmbH

Während der gesamten Umsetzungsphase der Stufe 4 im i-Kfz-Projekt griffen die Projektbeteiligten der AKDB auf die Kompetenz einer extra gegründeten Facharbeitsgruppe i-Kfz zu. Dieser gehörten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern sowie Vertreter des Bayerischen Verkehrsministeriums und der Telecomputer/AKDB an. Die AKDB-Unternehmensgruppe hat ihr Know-how und ihre Kompetenzen im Bereich Verkehrswesen im Tochterunternehmen Telecomputer GmbH gebündelt. Mit Zusammenlegung zu einem Geschäftsbereich rüstet sich die AKDB für zukünftige Anforderungen und Entwicklungen im Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
7
eREPORT 3/2023
nach oben