Immer mehr Jugendämter arbeiten mit OK.JUS. Mit steigendem Einsatz sowie vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen nehmen auch Erwartungen und Anforderungen zu. Darauf reagiert die AKDB: mit Anpassungen der Software, Schulungen oder zusätzlichen Dienstleistungen.
Schwerpunktthemen diverser OK.JUS-Arbeitskreise der letzten Monate waren die SGB VIII-Reform, § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sowie Controlling und Analyse der Daten. Je nach Thema nahmen Kunden als „Experten der Praxis“ teil und brachten sich fachlich ein. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung von OK.JUS ein.
Seit Anfang 2023 kann mit OK.JUS ein Unterhalt umfänglich berechnet werden. Bereits für das Vorgängerprodukt OK.JUG forderten Kunden immer wieder softwareseitige Unterstützung für die Verwaltung von Adoptionsfällen. Da OK.JUS mit deutlich mehr Möglichkeiten aufwartet, was Dokumentation, Datenschutz und technische Möglichkeiten betrifft, stehen demnächst entsprechende Funktionen inklusive der gesetzlichen Statistiken bereit. Ende 2023 wird OK.JUS eine Schnittstelle zum Online-Dienst Unterhaltsvorschuss- Antrag bieten.
Fragen rund um OK.JUS?
Schreiben Sie uns: ok.jus@akdb.de