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eREPORT 3/2024

Die Registermodernisierung in Deutschland

Ein Mal reicht!

17.09.20244 Minuten2

Nachdem die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt wurden, steht das nächste bundesweite Umsetzungsprojekt der Verwaltungsdigitalisierung ins Haus: die Registermodernisierung. Doch anders als das Onlinezugangsgesetz ist die Registermodernisierung eingebettet in ein EU-weites Vorhaben: Once Only. Das erhöht die Abhängigkeiten und Herausforderungen und somit auch die Risiken.

Was bedeutet überhaupt Registermodernisierung? Man könnte vermuten, dass hier die Modernisierung der bestehenden Register angegangen werden soll. Dies wäre vom Begriff her nahe liegend. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Mittelpunkt der Registermodernisierung steht das sogenannte „Once Only“-Prinzip. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Daten nur noch einmal der Verwaltung zur Verfügung stellen und dass diese in den folgenden Verwaltungsprozessen auch weiter genutzt werden können. Zudem soll dieses Prinzip nicht nur national, sondern auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Bei der Registermodernisierung geht es also um die Nutzung von vorhandenen Daten in der digitalen Verwaltung, damit diese effizienter und für den Bürger einfacher wird. Für die Umsetzung der Registermodernisierung ist somit der Abruf und Transport von Daten bzw. Nachweisen die zentrale Aufgabe. Es gibt einen Datenbereitsteller (Data Provider) und einen Datennutzer (Data Consumer). Die Data Provider sind die Register und die Data Consumer sind die Behörden oder die Antragsteller von Verwaltungsleistungen.

Wie kommen die Daten ins Laufen?

Damit die zuständige Behörde die vorhandenen Daten erhält und ein Antragsteller nicht wiederholt Nachweise bei den Behörden einreichen muss, ist es erforderlich, dass die beteiligten Behörden und Bürger sich gegenseitig die Daten weitergeben. Das ist per se nichts Neues, denn es gibt bereits konkrete Beispiele für beide Ausprägungen des „Once Only“-Prinzips: Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung bietet ELSTER bereits heute die Vorbefüllung der Steuerformulare mit den Daten der letzten Steuererklärung an. Das bedeutet, dass die Steuerdaten des Vorjahrs aus dem jeweiligen Register (Data Provider) dem Bürger (Data Consumer) für die Erstellung seiner Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso erhält die Steuerverwaltung Daten von Finanzinstituten zur Ermittlung der Einkünfte und stellt diese dem Bürger zur Verfügung. Letzterer muss also nicht auf den Bescheid seiner Versicherung warten, um beispielsweise Sonderausgaben geltend zu machen.

Vorausgefüllte Meldescheine

Ein weiteres Beispiel liefert der Umzug. Die Meldedaten, die in der Wegzugsgemeinde bereits gespeichert sind, werden elektronisch an die Zuzugsgemeinde übermittelt. In Bayern speichern alle Meldebehörden die Meldedaten der bayerischen Bürger in einem zentralen Register (Data Provider) bei der AKDB. Der Sachbearbeiter (Data Consumer) im Meldeamt kann elektronisch auf die gespeicherten Meldedaten der Wegzugsgemeinde zugreifen und für den Anmeldevorgang nutzen. Seit 2018 ist dies auch bundesweit möglich.

Neben den oben beschriebenen Beispielen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ausprägungen des „Once Only“-Prinzips. Wir bewegen uns also bei der Registermodernisierung nicht auf der grünen Wiese, sondern es gibt bereits bewährte und etablierte Strukturen für die Nutzung von Registern. Es existieren bereits Erfahrungen, Konzepte und Architekturen, auf die man zugreifen kann. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden und wir sollten aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes lernen. Denn dabei hat man versäumt, die vorhandene Landschaft der Online-Dienste zu betrachten.

Bewährtes wurde nicht ausreichend genutzt – etwa bei der Kraftfahrzeugzulassung. Dadurch wurden Ressourcen und Gelder nicht zielführend eingesetzt, viel Zeit verloren und gewünschte Ergebnisse nicht erreicht. Daher müssen wir bei der Registermodernisierung die bestehenden Infrastrukturen für den Datentransport kennen, die vorhandenen Ausprägungen des „Once Only“-Prinzips verstehen und darauf aufbauend eine Infrastruktur für die Nutzung aller geeigneten Registerdaten schaffen. Wenn wir in der Lage sind zu lernen, wird die Registermodernisierung gelingen und die Digitalisierung in Deutschland einen großen Schritt vorangebracht.

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