Ab 2022 müssen über 43 Millionen Bundesbürger ihren Führerschein umtauschen. Gestaffelt nach Geburtsjahren. Eine Extrabelastung für Führerscheinstellen und Bürger. Der Online-Dienst „Führerscheinumtausch“ ist die Lösung.
Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Sie sollen in einer einzigen Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie ca. 28 Millionen weitere zwischen dem 1.1.1999 und 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen betreffen auch Führerscheine, die in der ehemaligen DDR ausgestellt wurden. Die Bewältigung dieser Aufgabe stellt eine große Herausforderung dar – vor allem für Kommunen.
43 Millionen neue Führerscheine
Damit der Ansturm auf Führerscheinstellen nicht zu groß wird, soll der Zwangsumtausch in Stufen erfolgen. Den Anfang machen die Führerscheinhalter, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind: Sie müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Verstreicht diese Frist, kann für Pkw-Fahrer ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden. Die Zeit wird also knapp. Die Bearbeitung des Führerscheinumtauschs dauert in der Regel zwischen vier bis sechs Wochen. Durch eine Bestellung bei der Bundesdruckerei über einen Express-Service erhalten Bürger in dringenden Fällen ihren neuen Führerschein aber bereits nach drei Werktagen. Der alte Führerschein sollte übrigens immer vom Sachbearbeiter der Führerscheinstelle entwertet werden. Danach kann der Bürger ihn als Andenken mit nach Hause nehmen und behalten.
Die Bewältigung dieser Aufgabe stellt eine große Herausforderung dar – vor allem für Kommunen.
Jetzt schon möglich: der Online-Führerscheinumtausch
Doch es gibt einen einfacheren Weg: den über das Bürgerservice-Portal der AKDB. Und über den Online-Dienst „Führerscheinumtausch“. Dazu brauchen Bürger entweder ihren Personalausweis mit freigeschalteter eID oder sie registrieren sich mit Benutzername und Passwort. Anschließend wird der Bürger Schritt für Schritt durch den Prozess geführt: Er gibt die Altdaten aus seinem bisherigen Führerschein ein und kann auch die Gebühren online entrichten. Es gibt allerdings auch hierbei einen Medienbruch. Und der hat weniger mit den technischen Möglichkeiten des Online-Dienstes als mit der Gesetzgebung zu tun: So verlangen die Führerscheinstellen in Deutschland, dass eine Kopie des Personalausweises, ein Lichtbild und ein Formular mit der Unterschrift des Bürgers per Post aufs Amt geschickt oder persönlich vorbeigebracht werden.
Doch diese Hürde könnte in Zukunft durch die geplante Registermodernisierung wegfallen. Diese würde es der Fahrerlaubnisbehörde erlauben, auf Bürgerdaten in Pass- oder Melderegistern zuzugreifen. In diesem Fall würde für die Operation „Antrag Führerscheinumtausch“ ein Log-in des Bürgers im Bürgerservice-Portal mit seinem elektronischen Personalausweis völlig ausreichen. Der Rest würde schrittweise digital erfolgen. Ganz im Sinne des Mottos: Die Daten müssen laufen, nicht die Bürger. Da die neuen Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet sind, würde man auch öfter von einer Online-Lösung profitieren.
Bald Realität? Der digitale Führerschein
In Estland und in Norwegen gibt es ihn bereits: den digitalen Führerschein auf einer App. Die EU-Kommission hat Anfang November 2020 dieselbe Richtung eingeschlagen. Dazu wertet die Brüsseler Behörde derzeit die entsprechende Führerscheinrichtlinie aus. Am Ende könnte sie Änderungen vorschlagen – inklusive digitalen Führerscheins. Das hat allerdings keinen Einfluss auf die Verpflichtung, den Führerschein umzutauschen. „Die Zukunft sollte papierlos sein“, äußerte sich EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Autofahrer in Deutschland werden dann künftig den Führerschein bei Verkehrskontrollen auch auf dem Smartphone vorzeigen können.