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Der neue Online-Dienst "Führerschein-Umtausch"

Keine Schlangen in der Führerscheinstelle

20.12.20215 Minuten24
VerkehrIT/Digitalisierung

Der Pflichtumtausch veralteter Führerscheine bis zum Jahr 2033 ist auch eine enorme Chance für die Digitalisierung der Verwaltungslandschaft. In Deutschland stellt diese EU-Richtlinie nicht nur knapp 43 Millionen betroffene deutsche Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Zulassungsstellen vor organisatorische Hürden. Die praktikabelste Lösung für alle Beteiligten: Mit ein paar Klicks den Umtausch im Internet beantragen! Die AKDB bietet hierfür eine unkomplizierte Online-Lösung an, die unabhängig vom eingesetzten Fachverfahren in jede Website integrierbar ist.

Manch einer stellt beim Blick auf das Ausstellungsdatum seines Führerscheins fest, dass der Stichtag für den Umtausch naht. Denn gemäß einer EU-Richtlinie dürfen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine mit begrenzter Geltungsdauer im Umlauf sein. Das bedeutet: Jeder, dessen Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist verpflichtet, diesen gegen die aktuelle Scheckkarten-Version einzutauschen. Das erfolgt gestaffelt, je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und Ausstellungsdatum des Scheins. Wann der eigene Stichtag ansteht, können Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) in Erfahrung bringen: Bei Fahrerlaubnisinhabern, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, muss der Führerschein zum Beispiel schon bis zum 19.1.2022 umgetauscht sein.

Mehr Entlastung für Führerscheinstellen

Um den Pflichtumtausch sowohl für Bürger als auch für Führerscheinstellen möglichst unkompliziert zu gestalten, hat die AKDB den Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ in ihr Online-Fachdienste-Portfolio aufgenommen. Der Umtausch kann so von überall aus am PC oder Tablet erledigt werden – und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Darüber hinaus kann der Online-Antrag ganz einfach und unkompliziert gestellt werden: Schritt für Schritt wird der Nutzer durch den Antragsprozess geführt und kann so schnell die jeweiligen Online-Masken ausfüllen. Alle notwendigen Dokumente, wie das biometrische Passbild oder die Unterschrift, werden ebenfalls digital hochgeladen. Selbstverständlich werden dabei alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Der Vorteil: Da der Bürger selbstständig von zu Hause aus alle relevanten Daten und Dokumente hochlädt, werden Sachbearbeiter entlastet und haben wieder mehr Zeit für das Tagesgeschäft.

Der Online-Dienst ist in jede Website integrierbar

Der AKDB-Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ wird in der neuesten „Generation M“ -Technologie und nach dem Einer-für-Alle/Viele-Prinzip (EfA) umgesetzt. Das heißt: Der Dienst ist auf mobilen Endgeräten nutzbar und kann von allen Bundesländern und Kommunen in jede Website eingebunden werden (selbstverständlich auch im Bürgerservice-Portal der AKDB). Dafür sorgt unter anderem die Microservice-Technologie. Ab Frühjahr 2022 wird der neue Online-Dienst verfügbar sein.

Mit dem Einsatz des neuen Online-Dienstes „Führerschein-Umtausch“ gehen Kommunen somit einen weiteren großen Schritt in Richtung OZG-Erfüllung. Und irgendwann, in nicht allzu weiter Zukunft, ist sogar ein digitaler Führerschein denkbar. Dessen Daten werden direkt auf dem Smartphone gespeichert sein und bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs vorgezeigt. Die Forschung arbeitet bereits an einer entsprechenden Lösung.

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