Bei der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) brauchen Verwaltungen eine klare Marschroute, um nicht den Überblick zu verlieren. Die Digitalisierung der vielzähligen Verwaltungsakte themenbezogen vorzunehmen, kann dabei helfen. Nach einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) Ende letzten Jahres ist nun der Bereich des Führerscheinwesens an der Reihe. Die gute Nachricht: Das Angebot der AKDB für Fahrerlaubnisbehörden nahm bereits vor diesem Schreiben die darin geforderten OZG-Führerscheindienste vorweg.
Das Onlinezugangsgesetz bis zum Jahr 2022 umzusetzen, ist und bleibt ambitioniert. Diskussionen wie auf dem KGSt®-Kongress „Digitale Kommune unplugged“ im November führen deutlich vor Augen, wie groß die Herausforderungen dabei für einige Kommunen sind. Auf die Frage, wie sich die Gemütslage bezüglich des OZG am treffendsten bezeichnen lässt, nannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer dort Stichworte wie Unsicherheit, Zeitdruck oder sogar Verwirrung. Umso wichtiger ist es, kleine Etappen festzustecken, um so dem OZG peu à peu näherzukommen.
Nächster Schritt: Digitalisierung des Führerscheinwesens
Am 29. Dezember 2020 erging ein Schreiben des StMI zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Führerschein. Die bayerischen Fahrerlaubnisbehörden werden darin aufgefordert, Bürgerinnen und Bürgern folgende Anträge bis spätestens 30. Juni 2021 als Online-Services zur Verfügung zu stellen: Fahrerlaubnis- Ersterteilung, Fahrerlaubnis-Verlängerung, Führerschein- Ausstellung International und Führerschein-Umtausch – den sogenannten Pflichtumtausch in den EU-Führerschein. In einem zweiten Schritt sollen anschließend „sobald wie möglich“ – so der Wortlaut – 14 weitere Anträge von den Fahrerlaubnisbehörden online bereitgestellt werden, unter anderen Führerschein-Erweiterungen und -Umschreibungen. In einigen Zulassungsstellen löste das Schreiben verständlicherweise Fragen nach der geforderten kurzfristigen Umsetzbarkeit aus. Die AKDB konnte jede Fahrerlaubnisbehörde beruhigen: Sie bot diese digitalen Anträge mit den bestehenden Online-Fachdiensten „Allgemeine Fahrerlaubnis“ und „Internationaler Führerschein“ an. AKDB-Kunden können jederzeit schnell und unkompliziert ihr Bürgerangebot im Bürgerservice- Portal um das notwendige OZG-Leistungsbündel Führerschein erweitern. Dabei ist die Authentifizierung über die BayernID möglich, das Authentifizierungslevel „Hoch“ ist derzeit in Vorbereitung. Das Online-Fachdiensteangebot der AKDB im Bereich Führerschein beinhaltet somit ein komplettes Rundumsorglos-Paket, um alle inhaltlichen und formalen Anforderungen des StMI vollständig zu erfüllen.
Weiterer Schritt ins digitale Zeitalter
Natürlich ist die Überführung der Führerscheindienste ins digitale Zeitalter nur eine Etappe auf dem Weg in Richtung OZG. Aber es ist ein weiterer Schritt, den die AKDB gemeinsam mit den bayerischen Kommunen gehen möchte. Onlinezugangsgesetz 2022? Bahn frei, wir kommen!