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GASTBEITRAG Dr. Markus Richter: Modernisierte Register für die Verwaltungsdigitalisierung

Schub aus dem Backend

14.12.20204 Minuten17
IT/DigitalisierungOZG/EfA

Ging es Ihnen beim Lesen des letzten AKDB-Reports „Durchstarten: Corona als Digitalisierungsbeschleuniger“ wie mir? Ich bin beeindruckt, welchen Schub die Digitalisierung in unseren Städten und Gemeinden gerade bekommt. Genau das braucht es in dieser Situation, in der die Bürgerinnen und Bürger verstärkt den digitalen Weg zur Verwaltung suchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf kommunaler Ebene beweisen hier digitale Handlungskompetenz, dafür haben Sie meine volle Anerkennung!

Mit den zusätzlichen Mitteln des Konjunkturpakets können wir die Digitalisierung entscheidend voranbringen. Es gibt noch viel zu tun – auf allen Verwaltungsebenen. Aber wir haben jede Menge Rückenwind für die zweite Halbzeit beim Onlinezugangsgesetz (OZG).

Diesen Schwung brauchen wir auch bei der Registermodernisierung. Mein Eindruck ist: In den Kommunen ist man sich dessen bewusst. Dort ist man nah dran an den  Herausforderungen der Registerführung. Die Dezentralität der deutschen Registerlandschaft hat sich bewährt. Gefragt sind intelligente Lösungen, mit denen wir  registerübergreifend Erfolge erzielen. Wir haben in Deutschland über 350 verschiedene Registertypen.

Durch eine Modernisierung können wir jährliche Entlastungen im Milliardenbereich erzielen. Entlastungen, die unseren Bürger innen und Bürgern, der Wirtschaft und Verwaltung zugutekommen. Deshalb ist die Registermodernisierung auch ein wichtiges Ziel meines „9-Punkte-Plans für ein digitales Deutschland“.

 

Dr. Markus Richter
Die Registermodernisierung ist in voller Fahrt.

Dr. Markus Richter

IT-Beauftragter der Bundesregierung

 

Bei einem solchen Mammutvorhaben ist es essentiell, die richtigen Prioritäten zu setzen: Was haben die Bürgerinnen und Bürger davon? Die Unternehmen? Die Verwaltung? Bei diesen Fragen landet man schnell beim Once-only-Prinzip.

Once-only bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, dass sie die in Registern zu ihnen gespeicherten Daten bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nicht erneut angeben müssen. Sie können die beteiligten Behörden ermächtigen, die vorhandenen Daten auszutauschen. Damit lassen sich aus Nutzersicht „nachweisfreie“ digitale Verwaltungsleistungen realisieren.

Die Bundesregierung hat dazu jüngst zwei Vorhaben auf den Weg gebracht: Im November beschloss der Bundestag das Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Der Bundesrat muss noch zustimmen, damit es zum 1. Januar 2021 verkündet werden kann. Es ermöglicht die gemeinsame Beantragung wichtiger Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag. Das Herzstück bildet Once-only: Familien müssen vor allem beim Elterngeldantrag künftig deutlich weniger Nachweise einreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet die Datenstelle der Rentenversicherung als Drehscheibe für Nachweise zum Einkommen. Das geschieht datensicher und nur mit Einwilligung der Antragstellenden. Jetzt kommt es auf die Umsetzung durch die Länder an. Ein erster Pilot wird mit der Anwendung ELFE in Bremen getestet.

Once-only-Prinzip: Die in Registern gespeicherten Daten müssen bei Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nicht erneut angegeben werden.

 

Mit dem im September durch das Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Registermodernisierungsgesetz wird ein registerübergreifendes Identitätsmanagement geschaffen. Dafür soll die Steuer-Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal in für die OZG-Umsetzung relevante Register eingeführt werden. Das ist ein wichtiger Meilenstein. Denn um die in Registern gespeicherten Nachweise auch den richtigen Antragstellenden zuordnen zu können, brauchen wir ein solches Ordnungsmerkmal. Aus der kommunalen Praxis wissen wir, dass sich nahezu alle personenbezogenen Daten ändern können. Ich bin mir sicher, die Kommunen werden von diesem Qualitätssprung in der Datenhaltung profitieren. Und wir zeigen auch, wie moderne Register den Datenschutz stärken: Ein „Datencockpit“ soll jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geben, digital nachzuvollziehen, welche Behörde auf ihre Daten zugegriffen hat. Auch diese Transparenz wird durch die Einführung eines Ordnungsmerkmals erst möglich.

Das von Bayern, Hamburg und dem Bund geleitete Koordinierungsprojekt Registermodernisierung wird im Frühjahr 2021 ein Zielbild für eine modernisierte Registerlandschaft vorlegen. Dabei sind auch die Anforderungen des Registerzensus und der SDG-Verordnung zu berücksichtigen. Wir werden dann im IT-Planungsrat entscheiden, wie das umgesetzt wird. Wichtig ist mir, dass wir das Rad nicht neu erfinden, sondern die Strukturen, Regelungen und Standards zügig weiterentwickeln und registerübergreifend das Once-only-Prinzip voranbringen.

Die Registermodernisierung ist in voller Fahrt. Es ist gelungen, an vielen Stellen den Knoten zu lösen. Das wird uns auch weiter gelingen, wenn wir das Ziel im Blick behalten: durch modernisierte Register bessere Verwaltungsleistungen anzubieten.

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