Die Ausländerbehörde in Neustadt a. d. Waldnaab ist eine von 129 in Deutschland, die seit Neuestem den EfA-Online-Dienst Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit einsetzt. Der Dienst garantiert Antragstellern und Sachbearbeitern nahezu medienbruchfreie Nutzung. Wir haben mit Michael Schiller gesprochen. Er ist Sachgebietsleiter Ausländerrecht und Personenstandswesen und hat den Rollout begleitet.
Im Juni 2022 meldete das Statistische Bundesamt, dass 2021 genau 1,14 Millionen Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland gezogen sind. Von denen beantragen viele eine Aufenthaltserlaubnis. Es ist die Voraussetzung, um einen Job zu ergreifen. In der Regel ist der Antragsprozess mit dem Ausfüllen von seitenweisen Formularen verbunden. Ein großer Aufwand für Antragsteller. Aber auch für Sachbearbeiter in der Behörde. Sie müssen sämtliche Informationen händisch ins Fachverfahren eingeben. „Da können sich immer wieder Fehler eingeschlichen“, so Michael Schiller, der in Neustadt a. d. Waldnaab die Ausländerbehörde leitet. „Vom Zeitaufwand des Abtippens ganz zu schweigen.“ Als deshalb der Online-Dienst der AKDB bereit war, stand für ihn fest: Den muss ich haben!
800 ukrainische Flüchtlinge im Landkreis
Anfang Mai 2022 war es soweit: Seitdem bietet das Landratsamt auf ihrer Homepage zwei Online-Antragstecken für den Erwerb eines Aufenthaltstitels an: den Antrag „zum Zwecke der Erwerbstätigkeit“ und den „aus humanitären Gründen“. Beide entwickelte die AKDB für das Land Brandenburg. Letzteren im Rekordtempo, denn mit dem Ukraine-Krieg kamen immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland. Bis zum Juli 2022 waren es fast eine Million. Sie bekommen einen Aufenthaltstitel, der zwei Jahre lang gilt. In Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab leben zur Zeit 800 ukrainische Flüchtlinge und weitere 5.000 Ausländer.
Ohne Portal nutzbar – leicht einzurichten
Der Online-Dienst ist hundertprozentig nachnutzbar, also nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt: Er ist auf Basis von Open Source erstellt, beliebig anpassbar und in jede Website integrierbar. Der Online-Dienst für Ausländerbehörden braucht also nicht erst in ein Portal eingebunden zu werden. Der Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeitwird zentral im Rechenzentrum der AKDB betrieben. Beim Antrag auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen dagegen werden Nutzerinnen und Nutzer beim Klicken auf das Hilfsportal Germany4Ukraine des Bundesinnenministeriums weitergeleitet.
„Die Einrichtung des Online-Dienstes war denkbar einfach“, so Schiller. „Wir haben einige Felder geringfügig angepasst. Etwa die Kontaktdaten zum Datenschutzbeauftragten.“ Der Antragsteller braucht sich im Übrigen nicht mit seiner BayernID zu authentifizieren. Insgesamt muss er circa acht Online-Masken ausfüllen. Hierbei macht er diverse Angaben oder lädt Dokumente hoch. Etwa seinen Pass oder eine Arbeitgeberbestätigung. Oder Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate.
Zeit und Fehler minimieren dank Medienbruchfreiheit
Das Beste, so Schiller: Anträge können medienbruchfrei ins Fachverfahren übernommen werden. In Deutschland gibt es sieben unterschiedliche Software-Hersteller für Ausländerbehörden. Der Antragsteller hinterlegt seine Daten im Online-Dienst. Dank eines Datenaustauschformats wird die Datei direkt ausgelesen und in die Masken des Fachverfahrens übertragen. Kein Abtippen ist mehr nötig. „Schreibfehler sind somit ausgeschlossen“, sagt Michael Schiller. Der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde erhält im Nachrichteneingang eine Nachricht, dass ein OZG-Antrag eingegangen ist. Er oder sie bearbeitet den Antrag bzw. legt einen neuen Datensatz an. „Außerdem können wir die mitgeschickten Dokumente – etwa Pass oder Arbeitsvertrag – in die E-Akte des Antragstellers ablegen. Der Vorteil: weniger Fehler und eine schnellere Bearbeitung, „vorausgesetzt, Anträge werden ordnungsgemäß ausgefüllt“, ergänzt Michael Schiller.
Nutzerfreundlich – auch vom Handy aus
Im Anschluss erhält der Antragsteller einen Terminvorschlag per Mail, Telefon oder Post– je nachdem, welche Kontaktdaten er oder sie angegeben hat. Ab jetzt wird der Prozess wieder analog. „Der Gesetzgeber verlangt, dass der Antragsteller Fingerabdrücke abgibt und ein Passfoto ins Ausländerbüro bringt. „An dieser Stelle entsteht gezwungenermaßen ein Medienbruch“, so Schiller.
„Wir haben den Online-Dienst noch nicht gebührend beworben. Aber das holen wir in den nächsten Wochen nach“, so Schiller. Er ist sich sicher, dass ukrainische Flüchtlinge den Online-Antrag viel und gerne nutzen werden. „Den Antrag können sie übrigens auch per Handy stellen – das geht ganz leicht. Natürlich auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.“ Weitere drei Antragsstrecken, etwa den „Aufenthaltstitel zu Ausbildungszwecken“ oder „aus Gründen des Familiennachzugs“ werden bald ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts verfügbar sein.