Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM

IT-Leiter-Stammtisch vom 26. September 2024

Barrierefreiheit in kommunalen Webseiten: viele Fragen offen

30.09.20242 Minuten1
IT/DigitalisierungE-GovernmentVeranstaltungen

Einfache Sprache, Mobilfähigkeit, Gebärdensprache: Welche Kriterien muss eine kommunale Website einhalten, um als barrierefrei zu gelten? Und wer überprüft das? Fragen, die kommunale IT-Leiter am 26. September auf dem IT-Leiter-Stammtisch der AKDB stellten. Antworten lieferte Michael Düren. Er ist Geschäftsfeldleiter IT-Dienstleistungen bei der Pfennigparade.

Barrierefreiheit im Internet ist längst kein Luxus mehr, sondern eine rechtliche Verpflichtung für öffentliche Stellen, einschließlich der kommunalen Websites. Laut § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind Kommunen verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne fremde Hilfe nutzen können müssen.

Das gilt für Verwaltungen, aber auch für Gerichte, Polizeistellen, öffentliche Krankenhäuser, Universitäten oder Bibliotheken. Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und in Teilen Schulen, Kindergärten und Krippen.

50% der Landratsämter ohne barrierefreie Websites

Der aktuelle Stand der Barrierefreiheit auf kommunalen Websites zeigt jedoch noch immer erheblichen Nachholbedarf. Häufige Probleme sind fehlende Alternativtexte für Bilder, unzureichend kontrastierte Schriftarten und fehlende Untertitel für Videos. Diese Barrieren verhindern einen uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen und motorischen Einschränkungen.

In Bayern gibt es 71 Landratsämter. Davon hätten 39 die seit 1. August 2023 geltende Bayerische Digitalverordnung (BayDiV §10) nicht umgesetzt, so Düren.

Doch der Druck auf Kommunen und besonders auf kommunale Unternehmen, wächst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Websites, die elektronische Dienstleistungen und Digitalprodukte anbieten, barrierefrei zu sein.

Bis zu 98 Prüfpunkte

Michael Düren erläuterte die wichtigsten Pflichten für Kommunen und welche Schritte sie vornehmen können, um ihre Webseiten zu ertüchtigen. Es stehen ihnen beispielsweise Prüfverfahren zur Verfügung. Dabei werden von externen Anbietern bis zu 98 Prüfpunkte ermittelt und abschließend im Bericht festgehalten.

Trotz dieser Fortschritte bleibt die vollständige Barrierefreiheit noch ein ambitioniertes Ziel. Umso wichtiger ist es, dass Kommunen ihre Websites kontinuierlich evaluieren und verbessern. Schließlich geht es darum, dass alle Bürger – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Informationen und Dienstleistungen haben.

Der nächste IT-Leiter-Stammtisch findet am 28. November 2024 von 16 – 17.30 Uhr statt.
Thema: Digitale Signaturen in Behörden.

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
1
nach oben