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Anhaltender Trend

E-Payment bei Online-Verwaltungsleistungen immer beliebter

11.08.20223 Minuten21
OZG/EfAE-Government

Die Nutzung von E-Payment bei Online-Behördengängen verzeichnet seit Jahren starke Zuwachsraten. Zumindest in diesem Bereich ein klares Signal für die Zielerreichung beim Onlinezugangsgesetz (OZG).

Bis Ende 2022 müssen alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. So lautet die zentrale Forderung des OZG. Hierbei kommt auch dem E-Payment eine wichtige Rolle zu: Nur so sind durchgängig digitale Prozesse von Anfang bis Ende möglich, von der Bestellung bis zur Bezahlung.

Sicheres E-Payment bei Verwaltungsakten

Das Bürgerservice-Portal der AKDB ist seit inzwischen über zehn Jahren ein Erfolgsmodell. Seit 2011 bietet es Bürgern und Behörden eine Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen – bürgerfreundlich, praxisnah und gesetzeskonform - für insgesamt schon hunderte Online-Anliegen. Der Online-Bezahlvorgang für kostenpflichtige Online-Dienste wird über ePayBL abgewickelt. ePayBL steht dabei für „ePayment des Bundes und der Länder“ und ist eine Bezeichnung für ein Softwareprodukt, das eine Entwicklergemeinschaft von Bund und verschiedenen Bundesländern entwickelt und im Einsatz hat. Seit etwa zehn Jahren vertritt die AKDB hierbei den Freistaat Bayern.

Schon vor Beginn der Corona-Pandemie konnte die AKDB einen starken Anstieg bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen verzeichnen. Diese stehen Bürgerinnen und Bürger im Bürgerservice-Portal ihrer jeweiligen Kommune zur Verfügung. Wie in der Behörde sind auch im Internet einige dieser Dienste gebührenpflichtig, wie beispielsweise die Beantragung einer Geburtsurkunde. Obwohl ein Online-Behördengang nicht unbedingt einen digitalen Bezahlvorgang erfordert, wird diese Bezahlmethode doch immer stärker nachgefragt. Natürlich hat auch die Corona-Pandemie zur stärkeren Nutzung von E-Payment beigetragen: Online-Bezahlvorgänge vermeiden Kontakte und reduzieren so Ansteckungsquellen.

Beeindruckender Aufwärtstrend der Nutzungszahlen

Die konkreten Nutzungszahlen und die damit verbundenen Wachstumsraten sind gestiegen: 2021 wurden über 300.000 ePayment-Transaktionen gemeldet, das entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um fast 20 Prozent. Aber auch die monetäre Summe, die mit Online-Bezahlungen beglichen wurde, stieg deutlich: Während 2020 so über 2,8 Millionen Euro umgesetzt wurden, stieg der Betrag 2021 bereits auf rund 3,6 Millionen Euro an. Das Vertrauen der Bevölkerung in die E-Payment-Bezahlfunktion für Behördenleistungen wächst offensichtlich. Eine erfreuliche Entwicklung, bedenkt man, dass in den Anfängen des E-Payments 2015 lediglich eine Gesamtsumme von etwa 70.000 Euro umgesetzt wurde.

Diese Entwicklung reißt auch im laufenden Jahr 2022 nicht ab: Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits über zwei Millionen Euro per Online-Bezahlung beglichen. Das entspricht einer Steigerung um fast acht Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres. Der Aufwärtstrend zeichnet sich bereits seit geraumer Zeit ab: Beim Vergleich 2015 mit 2021 kann eine markante Steigerung in den Transaktionen um das fast 50-fache verzeichnet werden.

Favorisierte Bezahlarten

Auch die Präferenz bei der Wahl der jeweiligen Bezahlart hat sich leicht geändert: Während bislang die elektronische Lastschrift priorisiert wurde, wurde diese im Jahr 2021 durch die VISA-Kreditkartenzahlung (33 Prozent) überholt. Auch dies zeigt ein wachsendes Vertrauen ins E-Payment-Angebot der Behörden. Seltener genutzt werden die Bezahlarten Giropay (26 Prozent), Paydirekt (7), PayPal (6) und MASTER-Kreditkarte (0,1). PayPal dagegen ist stark im Kommen: Während im gesamten Jahr 2020 noch rund 220.000 Euro über diese Zahlart umgesetzt wurden, wurden in 2021 bereits über 660.000 Euro per PayPal beglichen.

Wie geht es weiter? Nachnutzbares E-Payment!

Die E-Payment-Entwicklung verspricht einen anhaltenden E-Government-Boom. Das macht Hoffnung angesichts der nahen OZG-Deadline. Dennoch wird eine große Herausforderung sein, dass auch E-Payment im Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) nachnutzbar gemacht wird. Das bedeutet: eine schnellere, bundesweite Ausbreitung von Online-Diensten unter Vermeidung doppelter Ressourceneinsätze. Der IT-Planungsrat beabsichtigt, auch das E-Payment für Verwaltungsleistungen weiter zu standardisieren. Denn nur mit standardisierten Verfahren, die bundesweit genutzt werden können, kann E-Payment weiterhin seinen wichtigen Beitrag zur OZG-Realisierung leisten.

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