Die AKDB hat für das Land Hessen den Online-Antrag für eine Fahrerkarte nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) entwickelt. Ab jetzt steht er in Hessen allen Kraftfahrern auf der Website des TÜV Hessen zur Verfügung. In Bayern wird der Online-Dienst voraussichtlich im November 2023 ebenfalls nutzbar sein.
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können ihre Fahrerkarten für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr in Hessen jetzt online beantragen. Der TÜV Hessen bietet diesen neuen digitalen Service landesweit an. Der Identitätsnachweis erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID-Funktion). Der Online-Dienst ist über die Website des TÜV Hessen erreichbar und ist über Schnittstellen an Fachverfahren angebunden. So wird Antragstellerinnen und Antragsstellern sowie Sachbearbeitenden ein durchgängig digitaler Ende-zu-Ende-Prozess garantiert.
Im November 2023 wird der Online-Dienst "Antrag auf Fahrtenschreiberkarte" voraussichtlich auch in Bayern über den TÜV Süd und die DEKRA erreichbar sein.
Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden künftig den Online-Dienst ebenfalls über den TÜV und die DEKRA bereitstellen.
Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben auch bereits Interesse signalisiert.
Alle seit 2006 neu zugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieser zeichnet im Gerät und auf der Fahrerkarte wichtige Daten zu Fahrzeiten, gefahrener Geschwindigkeit sowie zurückgelegten Kilometern auf. Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, eine Fahrerkarte zu erwerben und eine gültige vorzuzeigen, etwa bei polizeilichen Kontrollen.