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Themenseite im AKDB-Kundenportal und Webinarangebot

Gewerbesteuerverzinsung

19.04.20232 Minuten17
Finanzen

Der Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO wird nach dem Änderungsgesetz für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat gesenkt und so verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst. Auch die AKDB hat darauf reagiert und ihre Software entsprechend angepasst.

Die Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Das gilt auch für die von den Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.

Folglich müssen Finanzverwaltungen der Länder und Kommunen rückwirkend die Zinsberechnung auf den aktualisierten Zinssatz anpassen und neue Zinsbescheide erstellen. Ab der OK.FIS Version 4.16 können Sie alle Gewerbesteuer-Zinsergebnisse korrigieren, die durch einen Vorläufigkeitsvermerk oder laufendes Rechtsbehelfsverfahren noch offen sind. Außerdem können Sie fehlende Zinsbescheide nachholen. Hierbei möchten wir Sie optimal unterstützen: Zusammenfasssende Informationen, eine ausführliche Kundeninformation sowie die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie in Ihrem AKDB-Kundenportal auf der Themenseite Gewerbesteuer unter kundenportal.akdb.de/gewerbesteuer.

Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert, es lohnt sich also öfters vorbeizuschauen. Sollten Sie noch keinen Zugang zum AKDB Kundenportal haben, finden Sie hier die nötigen Informationen zum Login: https://www.akdb.de/service/kundenportal-infos.

Eine anschauliche Anleitung, wie Sie die Bearbeitung in unserer Finanzsoftware OK.FIS erfolgreich durchführen, erhalten Sie in unserer Webinarreihe „Gewerbesteuerverzinsung“. Die Webinare wurden im Vorfeld aufgezeichnet. Registrieren Sie sich bitte für einen passenden Termin:

Webinar 1: Einführung (kostenfrei):

Webinare 2-6: Sonderfälle (kostenpflichtig):


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