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Unterstützung für geflüchtete Ukrainer

AKDB entwickelt Online-Antrag „Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen“

14.04.20221 Minute19
IT/DigitalisierungBürgerserviceE-Government

Die AKDB trägt mit ihrem Know-how als Software-Dienstleister dazu bei, den Geflüchteten aus der Ukraine eine schnelle Eingliederung in den deutschen Alltag zu ermöglichen: Innerhalb kürzester Zeit wird der Online-Dienst „Antrag auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen“ entwickelt. Er wird schnellstmöglich auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine veröffentlicht.

Um Geflüchteten aus der Ukraine schnell und direkt zu helfen, sei es durch Informationen oder durch konkrete Hilfsangebote, hat der Bund das Hilfsportal www.germany4ukraine.de ins Leben gerufen. Das Portal wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat verantwortet und mit Partnern betrieben.

Neben den vielen Hilfsangeboten und Informationen ist aber auch wichtig, Geflüchteten die Sicherheit eines legalen Aufenthalts zu garantieren. Denn ein unregistrierter Aufenthalt ist nur für drei Monate möglich. Danach werden ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Hier lautet die Devise: Möglichst schnelle und einfache Lösungen finden! Damit die Betroffenen unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, entwickelt das Land Brandenburg, als Themenfeldführer für den Bereich Ein-/Auswanderung, gemeinsam mit der AKDB einen Online-Dienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen. Außerdem ist die Weiterverarbeitung in den jeweiligen Fachverfahren, etwa OK.VISA, möglich: Nach der Antragstellung werden die Anträge als XAusländer-Nachricht (ein XÖV-Standard) direkt in die Fachverfahren der Ausländerbehörden übermittelt. Dort können sie medienbruchfrei weiterbearbeitet werden.

Der neue Online-Dienst wird primär per Webcomponent-Technologie auf dem Hilfsportal zentral zur Verfügung gestellt. Bereits jetzt können ihn Kommunen nutzen.

Bis ins Backend hinein: der Ende-zu-Ende-Prozess
Die AKDB hat kurzfristig für Sachbearbeiter im Ausländerwesen eine Anbindung des Online-Dienstes an das Backend realisiert: ins Fachverfahren OK.VISA. Bundesweit ist OK.VISA heute bei über 50 Ausländerbehörden im Einsatz.

Alle Behörden, die OK.VISA nutzen, können so Antragsdaten nutzen, die medienbruchfrei aus dem Onlinedienst eingehen. Sofern die Anbindung des OZG-Dienstes „Antrag auf Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ bereits besteht, können die Antragsdaten per XAusländer-Nachricht empfangen werden – und das direkt im Nachrichtenkorb des Fachverfahrens. Dort kann der Sachbearbeiter die Korrektheit der Antragsdaten kontrollieren und diese gegebenenfalls korrigieren. Damit ist ein durchgehender digitaler Prozess möglich. Dass OK.VISA so schnell an den neuen Online-Dienst angebunden werden konnte, liegt nicht zuletzt daran, dass die AKDB bereits im letzten Jahr den digitalen „Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ realisiert hatte.

Schnelle Bearbeitung durch digitale Kanäle
Anwender von OK.VISA in den Ausländerbehörden können so die Vielzahl von Anträgen, die zu erwarten sind, schneller bearbeiten. Zudem erhalten Sachbearbeiter aufgrund der aktuellen Lage den Zugang zu speziellen Datenbankhilfen, damit sie die benötigten Auswertungen starten können. Die Finalisierung des Online-Dienstes fand am 6.4.2022 statt. Die Produktivstellung im zentralen Portal soll bis 22.4.2022 erfolgen. So können die Geflüchteten schnellstmöglich die entsprechenden Anträge stellen.

 


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