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Trotz Inflation: AKDB verzichtet auf Preiserhöhung

AKDB wird umsatzsteuerpflichtig

14.12.20222 Minuten34
Finanzen

Nach aktueller Gesetzeslage gelten ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, also auch die AKDB, als Unternehmer. Produkte und Leistungen der AKDB werden daher mit Jahresbeginn 2023 umsatzsteuerpflichtig. 

Die AKDB kann öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nur noch bis zum Jahresende Produkte und Leistungen als sogenannte Beistandsleistungen umsatzsteuerfrei anbieten. Danach ist die AKDB gesetzlich verpflichtet, Umsatzsteuer für Produkte und Leistungen, die bisher steuerbefreit waren, zu berechnen.

In Folge dessen erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt alle Entgelte um die gesetzliche Umsatzsteuer. Davon ausgenommen sind Schulungsentgelte sowie die von den Standesämtern zu zahlenden Gebühren für das elektronische Personenstandsregister. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Tag der Leistungserbringung. Das heißt, für alle Leistungen wie etwa Installation, Verfahrenspflege, Kundenberatung, die ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden, gelten die neuen steuerrechtlichen Regelungen, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.

Auch wenn das Bundesfinanzministerium eine zwingende Erstanwendung des § 2 b UStG auf den 1. Januar 2025 verschieben sollte, hat sich die AKDB nach Abwägung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte und in Abstimmung mit ihren Gremien gegen eine mögliche weitere Verlängerung der Option entschieden. Die Produkte und Leistungen der AKDB werden wie vorgesehen ab Januar 2023 umsatzsteuerpflichtig.

Verzicht auf allgemeine Preiserhöhung

Auch die AKDB ist durch die anhaltend hohe Inflation von spürbaren Kostensteigerungen betroffen. Um Leistungen weiterhin wirtschaftlich und verlässlich erbringen zu können, müsste die AKDB eigentlich Preisanpassungen vornehmen.

Die AKDB ist Teil der kommunalen Familie. Qualität, Preisstabilität, Planungssicherheit sowie eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit sind uns ein zentrales Anliegen: Daher haben wir uns dazu entschieden, auf die eigentlich erforderliche allge­meine Preiserhöhung zum 1. Januar 2023 zu verzichten. Dies gilt übrigens auch für Produkte und Leistungen, die bisher bereits der Steuerpflicht unterlagen. Der Effekt der Umsatzsteuer wird somit in den meisten Fällen abgefedert.

Entgegen dem aktuellen Trend deutlich steigender Preise bietet die AKDB Preisstabilität für das kommende Jahr. Neben der Umsatzsteuerberechnung kommt es also zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung. Lediglich für einzelne Produkte, die wir von Dritten beziehen, behalten wir uns vor, Preiserhöhungen weiterzugeben, wenn unsere Einstandspreise erhöht werden.


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