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Software fürs Jugendamt

Alles in einem: So geht Unterhaltsberechnung mit OK.JUS

19.01.20233 Minuten30
IT/DigitalisierungSoziales

OK.JUS wächst weiter – eine Unterhaltsberechnung ist mit der Version 2.50.0 vom Dezember 2022 vollintegriert und zum Einsatz bereit. Die beiden großen Vorteile: Mit dem Modul berechnen Sie den Unterhalt umfänglich und korrekt direkt in OK.JUS. Eine Schnittstelle zu externen Berechnungstools braucht es nicht mehr.

Wenn Eltern getrennt leben haben Kinder einen Anspruch auf Unterhalt. Leistet ein unterhaltspflichtiger Elternteil dies nicht, kann die Unterstützung aus einem Jugendamt wahrgenommen werden: der Fachbereich Beistandschaft ermittelt die Höhe des Unterhalts, vertritt die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen und macht sie geltend. Zahlt der Unterhaltspflichtige weiterhin nicht, hilft ein staatlicher Vorschuss des Unterhalts durch das Jugendamt.

Haftungsanteil berechnen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um einen Unterhaltsanspruch zu berechnen, sind die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien der Oberlandesgerichte. Beide sind in OK.JUS administrierbar.

Basis jeder Berechnung ist das Einkommen der Eltern: Dazu erfasst die Fachkraft die gesamten Einkünfte und Aufwendungen beider Elternteile in OK.JUS. Einkunftsarten und Abzugsposten sind mit OK.JUS individuell und frei konfigurierbar.

Bestehen Unterhaltsansprüche für mehrere Kinder, lassen sich Rangfolgen festlegen. OK.JUS bildet auch die Haftungsquoten für Mehrbedarfe oder Bedarfe für volljährige Kinder korrekt ab. OK.JUS prüft den Haftungsanteil, also ob auf Basis der Einkommensverhältnisse der Unterhaltsbedarf auf beide Eltern aufgeteilt werden kann. Die Berechnung berücksichtigt dabei selbstverständlich die Werte des Selbstbehalts.

Mangelfall feststellen

Mit OK.JUS können Sie auch den Ehegattenunterhalt berechnen: Das geht entweder nach der Differenzmethode oder einfach, indem Sie einen konkreten Bedarf frei eingeben.

Sind alle Eingaben gemacht, prüfen Sie mit OK.JUS, ob und inwieweit der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Ist er dies nur bedingt, liegt ein Mangelfall vor. OK.JUS hilft auch hier mit individuellen Anpassungsmöglichkeiten weiter und berechnet den Bedarf neu.

Einfach und übersichtlich

Besonders hilfreich: Werte, die OK.JUS vorschlägt, können überall nochmal überschrieben werden. Es gibt eine komprimierte Übersicht über Einkommens-, Bedarfs- und Anspruchssituation. Fertige Berechnungen können einfach komplett kopiert werden. Zum Beispiel für Geschwisterkinder oder um Vergleichsberechnungen zu machen.

Sichere Datenübernahme zwischen Modulen

Steht der Unterhaltsanspruch fest, kann der Sachbearbeiter die relevanten Ergebnisse schnell und einfach in das OK.JUS-Modul der Beistandschaft oder Unterhaltsvorschuss übernehmen, um auf dieser Basis den Fall entsprechend weiter zu bearbeiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen AKDB-Vertriebsberater oder schreiben Sie ein Mail an vertrieb(at)akdb.de.


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