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Webinare zur Datenfolgenabschätzung

Alles zur Datenschutz-Folgenabschätzung in Kommunen

16.09.20213 Minuten12
DatenschutzVeranstaltungen

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bewertet die Risiken, die durch eine digitale Anwendung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen entstehen. Nicht immer ist aber eine DSFA erforderlich. Wann dies der Fall ist und wie man dann vorgeht, erfahren Sie an zwei Webinar-Tagen der AKDB-Tochter GKDS im Oktober.

Ob eine DSFA notwendig ist, wird in einer Erforderlichkeitsprüfung ermittelt und schriftlich dokumentiert. Bei kleineren Kommunen ergibt die Erforderlichkeitsprüfung häufig, dass keine DSFA notwendig ist. Dieses Ergebnis muss schriftlich festgehalten und bei einer Prüfung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Am 06.10.2021 und am 13.10.2021, jeweils von 10:00 – 12:00 Uhr bietet die AKDB-Tochter GKDS interessierten Kommunen die Möglichkeit, Webinare zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zu besuchen.

Wie Sie die Erforderlichkeitsprüfung durchführen und dokumentieren, zeigt das GKDS-Webinar am 06. Oktober 2021 an praktischen und anschaulichen Beispielen. Dabei werden die Unterlagen verwendet, die der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern auf seiner Website zur Verfügung stellt.

Ein zweites Webinar am 13. Oktober 2021 beschäftigt sich mit der Erstellung einer DSFA. Sie erfahren, wie Sie einen DSFA-Bericht ausfüllen und an welchen Stellen auf die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit (BVT) verwiesen werden kann. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Risikoanalyse durchführen und daraus die Risikogesamtbewertung für den DSFA-Bericht erstellen. Dazu kommen konkrete Beispiele für Risikoszenarien, Schwachstellen und Risikoquellen. Dabei legt die GKDS besonderes Augenmerk auf Maßnahmen, die Risiken wirksam minimieren. Auch erfahren Sie, was Sie beachten sollten, falls Sie die DSFA nicht selbst durchführen, sondern die Aufgabe an eine andere öffentlichen Stelle wie die AKDB weitergeben - gemäß Art. 14 (2) BayDSG. Dabei spielt vor allem das Ausfüllen des Beiblatts zur DSFA eine Rolle.

Grundlage der beiden Webinare sind die Vorgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz in Bayern zur DSFA. Die Webinare bauen nicht aufeinander auf. Obgleich der Besuch beider Webinare sinnvoll ist, können die Webinare auch einzeln gebucht werden.

Die Anmeldung erfolgt über das Seminarprogramm der AKDB. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenpflichtig.


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