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Bundesministerium empfiehlt Online-Dienste im EWO-Bereich

05.06.20203 Minuten10
BürgerserviceE-GovernmentOZG/EfA

Im Meldewesen kommt es Corona-bedingt weiterhin zu Bearbeitungsrückständen. Doch das Problem können Kommunen durch zahlreiche Online-Meldedienste über das Bürgerservice-Portal der AKDB lösen: wie etwa die Übermittlung des Adresswechsels bei Umzug innerhalb einer Kommune oder die Anforderung einer Meldebescheinigung. Online-Dienste erfahren gerade in Zeiten eingeschränkten Publikumsverkehrs eine gestiegene Nachfrage und Nutzung - und werden auch vom Bundesinnenministerium empfohlen.

In Zeiten des Infektionsschutzes gelten besondere Regeln. Verwaltungsangelegenheiten jederzeit und sicher von zu Hause aus zu erledigen, ist besser, als in geschlossenen Räumlichkeiten den Mindestabstand zu wahren. In Bayern wird dieser Digitalisierungs-Prozess bereits von Ministeriumsseite massiv vorangetrieben: Das Bayerische Staatsministerium für Digitales setzt noch 2020 das Angebot der Top-Verwaltungsleistungen digital um. Aber auch auf Bundesebene wird die Nutzung von Online-Diensten empfohlen: In einem Schreiben vom 24. April 2020 an den Deutschen Städtetag nimmt das Bundesministerium des Innern Bezug zur Problematik der Bearbeitungsrückstände im Pass- und Personalausweiswesen in der gegenwärtigen Krisensituation.

Um Infektionsrisiken in den Bürgerbüros von Städten und Gemeinden zu minimieren und zugleich einen rechtskonformen Betrieb aufrecht zu erhalten, sieht das Ministerium unter anderem auch die elektronische Anmeldung nach § 23 Absatz 2 i. V. m. § 10 Absatz 3 BMG als hilfreich an. Dies wird mit der Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewährleistet. Der elektronische Ausweis ist eine valide Alternative zur persönlichen Anwesenheit, besitzt ein vergleichbares Identifikationsniveau und ermöglicht somit die sichere Authentifizierung u. a. für Vorgänge im Meldewesen.

Bereits heute stellt die AKDB über das Bürgerservice-Portal Kommunen eine große Bandbreite an Online-Meldediensten im Einwohnerwesen zur Verfügung. Diese verzeichnen eine kontinuierlich steigende Nutzerquote. Beliebte Dienste wie zum Beispiel die Anforderung einer Meldebestätigung werden in Bayern zwischen 500 und 1.000 Mal pro Woche genutzt. Und zeitlich begrenzt genutzte Dienste, wie etwa der Antrag von Briefwahlunterlagen, erreichten 2020 in der Spitze bereits Werte von über 300.000 Zugriffen pro Woche. Aktuell verfügbare Online-Dienste im Melde-, Pass- und Ausweiswesen, die von Kommunen bei der AKDB beauftragt werden können, sind:

  • Bürgerauskunft
  • Meldebescheinigung
  • Meine Meldedaten
  • Ausweis-Statusabfrage
  • Übermittlungssperren
  • Umzug innerhalb der Kommune
  • Umzug kompakt
  • Voranzeige einer Anmeldung
  • Briefwahlunterlagen
  • Briefwahlunterlagen plus
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Abmeldung ins Ausland

Kommunen, die ihren Bürgern und ihren Mitarbeitern im Bürgerbüro während Corona-Zeiten, aber auch weit darüber hinaus, den Alltag erleichtern möchten, können das mithilfe des umfassenden Angebots der AKDB tun. Hier finden Sie weitere Informationen zum breit gefächerten Online-Dienste-Angebot im Bürgerservice-Portal. An dieser Stelle sind alle Fachdienste frei zugänglich aufgelistet und können teilweise kostenlos getestet werden.


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