Das Sozialschutz-Paket III ist Ende März in Kraft getreten. Erwachsene, die existenzsichernde Leistungen beziehen, erhalten demnach eine Einmalzahlung von 150 Euro. OK.SOZIUS unterstützt Sozialämter bei der Festsetzung und Auszahlung der Leistung.
Im Sozialschutz-Paket III ist unter anderem geregelt, dass Sozialleistungsempfänger im ersten Halbjahr 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten. Berechtigt sind diejenigen, die für Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Leistungen aus dem Sozialen Entschädigungsrecht haben. Mit dieser Maßnahme hilft die Bundesregierung Leistungsberechtigten, zusätzliche coronabedingte Ausgaben wie Tests, Schutzmasken und Desinfektionsmasken zu finanzieren.
OK.SOZIUS unterstützt bei der Umsetzung des Sozialschutz-Pakets III
Bevor mit OK.SOZIUS die Einmalleistung ausbezahlt werden kann, ermitteln Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Sozialamt den berechtigten Personenkreis. Diverse Auswertungen in OK.SOZIUS wie zum Beispiel die Suche nach bewilligten Hilfen unterstützen sie dabei.
In einem weiteren Schritt erfolgt die Festsetzung der Fälle für das Sozialschutz-Paket III. Um falsche Auszahlungen zu vermeiden, unterstützt OK.SOZIUS mit Festsetzungs- und Ausschlusslisten. Diese erleichtern den Sachbearbeitern eine Prüfung der Fälle. Änderungen und Korrekturen können noch vorgenommen werden. Die Auszahlung der Leistung im Mai erfolgt mit OK.SOZIUS wie bei allen Leistungen in gewohnter Weise – zuverlässig und sicher.