Gemeinderatsmitglieder haben wichtige Aufgaben: Sie vertreten Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde im Gemeinderat und entscheiden über kommunale Angelegenheiten. Dabei kommen sie häufig mit persönlichen Daten ihrer Bürger in Kontakt. Was müssen sie dabei beachten?
Gemeinderäte stützen sich bei der Entscheidung über einen Sachverhalt auf Informationen, die sie von der Verwaltung bekommen. Diese Informationen enthalten oft persönliche Daten der Gemeindebürger. Dabei handelt es sich nicht nur um Namen, Adressen und Altersangaben, sondern auch um Informationen zu Grundbesitz, Abgaben, Steuern und vieles mehr. Doch nicht immer gibt die Verwaltung alle Daten heraus, die die Gemeinderatsmitglieder benötigen, um einen Beschluss fassen zu können. Darf die Verwaltung dem Gemeinderat Informationen verweigern und was ist der Grund dafür?
Diese und andere Fragen beantwortet die neue Broschüre "Datenschutz für Gemeinderatsmitglieder", die der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern kürzlich herausgegeben hat.
Was dürfen Gemeinderatsmitglieder und was nicht?
Weitere wichtige Fragen, mit denen Gemeinderäte häufig konfrontiert sind: Gilt die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderatsmitglieder auch für Sitzungsunterlagen, die in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung erörtert werden? Darf ein Gemeinderatsmitglied auf Daten zu runden Geburtstagen oder Ehejubiläen zugreifen?
Auch wird die Frage beantwortet, ob Videos von Sitzungen, die per Livestream ins Internet übertragen werden, in einem Sitzungsarchiv gespeichert werden dürfen. Und es wird erklärt, was man während einer Gemeinderatssitzung mit seinem Smartphone fotografieren oder filmen darf. Zudem erhält man Antworten auf die Fragen, was ein Gemeinderatsmitglied zu beachten hat, wenn es den Zugang zum Ratsinformationssystem nur über den eigenen PC nutzen kann und wie mit einem Tablet umzugehen ist, das die Gemeinde zur Verfügung stellt. Die Broschüre geht auch auf allgemeine Fragen ein, etwa wie ein Gemeinderatsmitglied darauf hinwirken kann, dass die Regeln zum Datenschutz in der Gemeinde beachtet werden.
Wo gibt es die Broschüre "Datenschutz für Gemeinderatsmitglieder"?
Ein Blick in die neue Broschüre "Datenschutz für Gemeinderatsmitglieder" des Landesbeauftragten für Datenschutz in Bayern lohnt sich. Sie ist gut und verständlich geschrieben und beantwortet Fragen, die sich in der täglichen Gemeinderatsarbeit oft stellen. Die geschilderten Situationen sind nicht fiktiv, sondern stammen direkt aus der Prüfungs- und Beratungspraxis.
Die Broschüre kann über den Link www.datenschutz-bayern.de/service/order.html als Broschüre angefordert oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.