Ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) für die Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten grundsätzlich verpflichtend. Bei Betriebsprüfungen sind somit dem Prüfer alle prüfungsrelevanten Daten in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Allerdings gibt es für Arbeitgeber noch die Möglichkeit, beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag zu stellen, dass für Zeiträume bis 31. Dezember 2026 auf die elektronische Übermittlung der Daten verzichtet wird.
Die AKDB entwickelt aktuell das neue Meldeverfahren euBP. Weitergehende fachliche Informationen zum Datenabruf und zur Datenübermittlung werden wir in den nächsten Monaten über unser Kundenportal veröffentlichen.
In diesem Zusammenhang möchten wir alle Personalwirtschaftskunden darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar 2022 grundsätzlich auch die Führung der ergänzenden Unterlagen zu den Entgeltunterlagen elektronisch vorgeschrieben ist. Ergänzende Unterlagen sind Dokumente, die zusätzlich für die Prüfung benötigt werden. Je nach Sachverhalt können dies zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen, Bescheinigungen über Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte oder Bescheinigungen für Kindergartenzuschüsse und Geburtsnachweise sein. Die Details entnehmen Sie bitte der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) und den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 9a BVV sowie den Informationen der Deutschen Rentenversicherung. Auch von dieser Verpflichtung können Arbeitgeber auf Antrag bis 31.12.2026 befreit werden.
Eine komfortable Lösung zur elektronischen Führung und Archivierung dieser ergänzenden Personaldokumente bietet Ihnen unsere elektronische Personalakte. Gerne informiert Sie unser Vertrieb über den Leistungsumfang dieses OK.PWS Zusatzmoduls.