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Nutzerkonto Bund eIDAS-konform

Europa rückt digital zusammen

21.01.20213 Minuten12
IT/DigitalisierungIT-SicherheitE-Government

Weiterer Meilenstein beim Nutzerkonto Bund: Ab sofort erfüllen die Authentifizierungs- und Identifizierungskomponente die eIDAS-Anforderungen. Das Nutzerkonto Bund wird damit das erste eIDAS-konforme Nutzerkonto in Deutschland.

Ab jetzt hat jeder EU-Bürger die Möglichkeit, sich mit einem eIDAS-notifizierten Identifikationsmittel über das Nutzerkonto Bund anzumelden, um so Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen zu können. Konkret bedeutet dies: Ab sofort können sich beispielsweise italienische Bürger mit der eID-Funktion ihrer "Carta d'identità" über das deutsche Nutzerkonto Bund authentifizieren und identifizieren.

Das auf AKDB-Technologie basierende Nutzerkonto Bund ermöglichte bisher nur Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland die Authentifizierung und Identifizierung bei Inanspruchnahme von Online-Verwaltungsleistungen in der Bundesrepublik und erfüllt von nun an auch die eIDAS-Standards. Die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates trat im Jahr 2014 in Kraft. Ziel des EU-Erlasses: Die einheitliche Regulierung der elektronischen Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei Vertrauensdiensten handelt es sich vornehmlich um elektronische Zertifikate, digitale Signaturen und Siegel, Zeitstempel, Einschreib-Zustelldienste. Auch das Nutzerkonto Bund fällt unter diese Kategorie.

Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Bundes-CIO Dr. Markus Richter: "Europa rückt digital weiter zusammen. Mit der Bereitstellung der eIDAS-Konformität können wir einen nächsten Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund erreichen. Wir bringen die sichere Nutzung von deutschen Verwaltungsleistungen für alle Europäerinnen und Europäer einen großen Schritt nach vorne."

Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der AKDB: "Durch die eIDAS-Konformität wird der Empfängerkreis des Nutzerkonto Bund massiv ausgeweitet – bestenfalls auf Bürgerinnen und Bürger aller weiteren 26 EU-Mitgliedsstaaten."

Die eIDAS-Konformität bringt somit eine Erweiterung des Teilnehmerkreises des Nutzerkonto Bund über Landesgrenzen hinweg mit sich. Dies ist insbesondere für Online-Leistungen des Bundes – sowie im Rahmen der Interoperabilität auch mittelfristig für Bundesländer – ein essentieller Fortschritt, um allen EU-Bürgern die Inanspruchnahme deutscher E-Government-Plattformen anbieten zu können. Im Rahmen der Entwicklergemeinschaft steht die eIDAS-Konformität auch für die Nutzerkonten der anderen Mitglieder, nämlich Bayern, Hessen und Brandenburg, zur Verfügung und kann auf Wunsch aktiviert werden.

Die Erfüllung des EU-Standards eIDAS ist ein weiterer wichtiger Schritt in der steten Weiterentwicklung des Nutzerkonto Bund. Das Nutzerkonto Bund wurde im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat von der AKDB entwickelt und 2019 produktiv gestellt. Das Konto ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Identifikation im Internet, die notwendig ist, um Online-Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus können relevante Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc. hinterlegt werden, auf die bei jedem weiteren Online-Verwaltungsakt zurückgegriffen wird. Nach der erfolgreichen Produktivstellung der ersten Online-Fachdienste "Corona-Überbrückungshilfe", "ElterngeldDigital" und "BAföG Digital" in 2020 sind für 2021 weitere neue Funktionalitäten vorgesehen. Mit dem Go-Live der eIDAS-Funktionen wurde bereits der erste Teil des Release 2 bereitgestellt. Für den zweiten Teil-Release ist unter anderem die ELSTER-Anbindung voraussichtlich im April 2021 vorgesehen.


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