Gegen Cyberkriminalität hilft Vorbeugung. Ein wirksamer Basisschutz für die IT-Systeme ist die Umsetzung der Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationsstiftung Bayerische Kommune. Der Freistaat Bayern verlängert nun die finanzielle Unterstützung von Kommunen, die diese durch externe Berater umsetzen lassen. So soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, sich einen entsprechenden Schutz aufzubauen.
Die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationsstiftung Bayerische Kommune unterstützt vor allem kleine und mittelgroße kommunale Gebietskörperschaften beim Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). In der „Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften“ ist die Arbeitshilfe als Fördergegenstand genannt.
Gefördert wird unter anderem die Beratung und Begleitung des ISMS-Aufbaus durch einen fachkundigen IT‑Dienstleister wie der GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH. Die GKDS setzt die Arbeitshilfe um und richtet die Umsetzung so aus, dass dabei das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ des bayerischen Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) erworben werden kann.
Die finanzielle Förderung ist bis Ende 2023 verlängert worden. Nähere Informationen zur Beantragung gibt es auf der Website der Regierung von Oberfranken unter dem Suchbegriff „ISMS“ oder unter folgendem Link: