Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM

Kämmereien: Infos und Hilfe

Gesetzliche Steueränderungen: AKDB unterstützt Kommunen

15.06.20234 Minuten26
Finanzen

Gerade in den steuerlichen Bereichen verursachen Gesetzesänderungen einen großen Mehraufwand in der öffentlichen Verwaltung. Die AKDB führt nicht nur entsprechende Anpassungen in ihrer Software durch, sondern unterstützt mit Dienstleistungsangeboten und Video-Tutorials sowie speziellen Themenseiten im Kundenportal.

Gewerbesteuer

Der Zinssatz in der Gewerbesteuer für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO wurde nach dem Änderungsgesetz für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt und so verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst. Finanzverwaltungen müssen rückwirkend die Zinsberechnung auf den aktualisierten Zinssatz anpassen und gegebenenfalls neue Zinsbescheide erstellen. Hierbei muss auch die Anwendung des Vertrauensschutzes nach § 176 AO gewährleistet werden.

In der Finanzsoftware OK.FIS wurde hierfür durch die Entwicklung OK.FIS Veranlagung eine praxisgerechte und rechtlich einwandfreie Lösung realisiert.

Das Kundenservice-Team OK.FIS Veranlagung erstellte anschauliche Video-Anleitungen, wie die Bearbeitung in OK.FIS erfolgreich durchgeführt werden kann. Mit Hilfe der Videos hat der Großteil der Veranlagungs-Kunden bereits mit der Umsetzung begonnen. Und alle Korrekturen der Verzinsung bereits erfolgreich abgeschlossen.

Zusammenfasssende Informationen sowie die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie in Ihrem AKDB Kundenportal auf der Themenseite Gewerbesteuer. Loggen Sie sich dafür ins Kundenportal ein!

Grundsteuer

Mit der Grundsteuerreform müssen seit 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu bewertet werden. Hierfür benötigen die hebeberechtigten Städte und Gemeinden die Daten der Grundsteuermessbetragsbescheide. Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgt die Mitteilung dieser Daten ab Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 für die Grundsteuer 2025 in digitaler Form. Die Daten werden mit dem Verfahren ELSTER-Transfer als neue Datenart GMBX bereitgestellt. 

Zur Umsetzung dieser Reform wird in der Finanzsoftware OK.FIS Veranlagung eine neue Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden. Aktuell ist die Übernahme der Grundsteuer-Daten nach neuem Recht in das Verfahren OK.FIS noch nicht möglich.

Unser Entwicklungs-Teams arbeiten bereits an der Lösung, mit der die ELSTER-Daten mit Ihrem Einverständnis durch das AKDB-Meldecenter abgeholt, fertig aufbereitet und zum Einlesen nach OK.FIS bereitgestellt werden. Somit entfällt für Sie die Notwendigkeit, Daten selber zu speichern und aufzubereiten.

Diese Lösung soll ab September 2023 zur Verfügung stehen. Bis zur Fertigstellung lautet die Empfehlung, die Daten im ELSTER-Portal zu belassen. Für eine einfache und korrekte Umsetzung werden wir Sie mit entsprechenden Video-Tutorials unterstützend anleiten.

Mehr dazu sowie die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) finden Sie, nachdem Sie sich eingeloggt haben, in Ihrem AKDB Kundenportal auf der Themenseite Grundsteuer.

Umsatzsteuer

Kurz vor Ablauf der Optionsfrist für die Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz wurde diese nochmals verlängert. Das neue Datum für die endgültige Umsetzung ist nun der 1. Januar 2025. Von den erweiterten Funktionalitäten in der AKDB-Finanzsoftware können Kommunen auch vor der verpflichtenden Anwendung des neuen Rechts profitieren.

Ganz unabhängig von der Anwendung des Umsatzsteuerparagraphen 2b können alle Verwaltungen die USt-Funktionalitäten für die bestehenden steuerbaren Haushaltsbereiche anwenden. Mit Einsatz der geänderten Umsatzsteuergesetzgebung erweitert sich damit nur der Auswertungsumfang. Nutzen Sie die Zeit bis zur endgültigen Umsetzungspflicht, um die hilfreichen Programmfunktionen genauer kennenzulernen und routiniert in Ihre Arbeitsabläufe zu integrieren. Sofern noch ergänzende und individuelle Stammdatengrundlagen nötig sind, ist hierfür nochmals ausreichend Zeit.

Zusammenfassende Informationen zum Umsatzsteuerrecht sowie die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) erhalten Sie in Ihrem AKDB Kundenportal unter der Themenseite Umsatzsteuer. Loggen Sie sich dafür erst mit Ihren persönlichen Daten ein.


War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
26
nach oben