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Sensible Patientendaten im Gesundheitswesen

GKDS unterstützt Datenschutz in der Palliativversorgung

15.10.20242 Minuten6
Datenschutz

Palliativversorgung verbessert die Lebensqualität von Menschen mit schweren, oft unheilbaren Erkrankungen. Die Betroffenen befinden sich in einer sehr verletzlichen Situation. Ihre sensiblen Patientendaten verdienen deshalb besonderen Schutz.

Gesundheitsdaten gehören laut der DSGVO zu besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Dazu zählen Diagnosen, Behandlungspläne, Krankengeschichten und alle übrigen Informationen, die in der Kommunikation zwischen den Patienten und dem medizinischen Personal ausgetauscht werden. Die Verarbeitung dieser vertraulichen Daten kann erhebliche Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringen

In der Palliativversorgung ergeben sich spezielle Herausforderungen im Umgang mit sensiblen Daten.   Um die Patienten optimal betreuen zu können, findet ein Austausch zwischen Ärzten, Pflegekräften, Psychologen, Seelsorgern, Sozialarbeitern wie auch ehrenamtlich mitwirkenden Hospizbegleitern statt. Die Kommunikation muss dabei stets den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und erfordert oftmals die Einwilligung der Patienten.

Komplexe datenschutzrechtliche Fragen

Sind Patienten aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung selbst nicht mehr in der Lage, eine eigene Entscheidung treffen zu können, werden gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Angehörige miteinbezogen. Damit werden die datenschutzrechtlichen Prozesse allerdings noch komplexer.

Die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen, einschließlich der Nutzung elektronischer Patientenakten, bringt zusätzliche Anforderungen mit sich. Um Datenmissbrauch oder unberechtigte Zugriffe zu verhindern, muss eine sichere Datenspeicherung, kontrollierte Zugriffsmöglichkeiten sowie die Verschlüsselung der Daten gewährleistet sein.

Die Schweigepflicht spielt in der Palliativversorgung eine zentrale Rolle. Das medizinische Personal darf nur dann Informationen an Angehörige oder andere Dritte weitergeben, wenn der Patient ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn dies für die direkte medizinische Versorgung nötig ist. Im Rahmen der palliativen Versorgung sind Angehörige und andere Mitwirkende zwar sehr stark in den Versorgungsprozess eingebunden, das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie Zugang zu allen Daten erhalten dürfen.

Beteiligung der GKDS beim Datenschutz

Die GKDS hat dieses hochsensible Thema aufgegriffen und unterstützt bundesweit die Netzwerke der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) beim Datenschutz mit speziellen Dokumentenvorlagen. Diese werden für den sofortigen Einsatz im palliativ-medizinischen Umfeld vorbereitet. Datenschutzrechtlich relevante Arbeitspakete werden gemeinsam mit persönlichen Ansprechpersonen auf einer verschlüsselten, in einem deutschen Rechenzentrum betriebenen Projekt- und Kommunikationsplattform bearbeitet. Die Dokumentation wird zentral gesichert, Berechtigte können jederzeit darauf zugreifen. Eine Online-Schulungsumgebung ermöglicht zusätzlich eine zeitungebundene Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten und Mitwirkenden. Bei allen Fragen unterstützen die kompetenten GKDS-Datenschutzexperten.


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