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Zweiter Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss: OK.WOBIS mit neuem Modul für Wohngeldstellen

14.12.20221 Minute25
Soziales

Haushalte mit kleinem Einkommen treffen die steigenden Heizkosten besonders hart. Um sie finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Wohngeldstellen profitieren jetzt von einem neuen OK.WOBIS-Modul.

Am 16. November 2022 ist das geänderte Heizkostenzuschussgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Wohngeldbezieherinnen und -beziehern für 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss auszuzahlen. Der erste Heizkostenzuschuss wurde größtenteils zwischen Juli und Oktober ausgezahlt.

Die AKDB unterstützt die Wohngeldstellen mit einem zusätzlichen OK.WOBIS-Modul, das die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich abbildet, Berechtigte effizient und automatisiert ermittelt und die Sonderleistung verlässlich auszahlt sowie verbescheidet.

Mehr Umfang und Bearbeitungskomfort
Mit dem Modul lassen sich zudem sowohl der zweite Heizkostenzuschuss wie auch der erste Heizkostenzuschuss bearbeiten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Anspruch auf den ersten Heizkostenzuschuss noch in Prüfung ist. Ausgezahlt wird unabhängig voneinander, verbucht auf zwei unterschiedliche Haushaltsstellen.

Darüber hinaus enthält das Modul eine Reihe von hilfreichen Features, die die Sachbearbeitung nutzbringend unterstützen. So kann zum Beispiel an betreuende Personen ausgezahlt werden und Prüflisten sind übersichtlicher gestaltet, damit sie sich einfacher kontrollieren lassen.

Das Modul steht ab Mitte Dezember 2022 bereit.

Interesse? Wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen AKDB-Vertriebsberater!


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