Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Jahreswechsel bei rund jeder zehnten Stadt- oder Kreisverwaltung den i-Kfz-Zugang deaktiviert. Die Stellen erfüllten nicht die Sicherheitsmindestanforderungen. Nicht betroffen sind Zulassungsstellen, die ihre Portale im AKDB-Rechenzentrum hosten lassen.
Wie der Behörden Spiegel am 17. Januar berichtete, erfüllen zehn Prozent der Zulassungsstellen nicht die Sicherheitsmindestanforderungen, die für die internetbasierte Kfz-Zulassung notwendig sind. Als erstes Rechenzentrum in Deutschland hat die AKDB dagegen vom KBA bereits am 15.12.2023 den uneingeschränkten Betriebsbescheid im Kontext der Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen erhalten. Das bedeutet, dass Zulassungsstellen, die ihre Kfz-Fachverfahren und Online-Dienste aus dem Rechenzentrum der AKDB beziehen, diesbezüglich auf der sicheren Seite sind.
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