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Sicherheitsbedenken bei i-Kfz-Portalen

KBA deaktiviert jeden zehnten i-Kfz-Zugang

25.01.20241 Minute11
VerkehrE-Government

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Jahreswechsel bei rund jeder zehnten Stadt- oder Kreisverwaltung den i-Kfz-Zugang deaktiviert. Die Stellen erfüllten nicht die Sicherheitsmindestanforderungen. Nicht betroffen sind Zulassungsstellen, die ihre Portale im AKDB-Rechenzentrum hosten lassen.

Wie der Behörden Spiegel  am 17. Januar berichtete, erfüllen zehn Prozent der Zulassungsstellen nicht die Sicherheitsmindestanforderungen, die für die internetbasierte Kfz-Zulassung notwendig sind. Als erstes Rechenzentrum in Deutschland hat die AKDB dagegen vom KBA bereits am 15.12.2023 den uneingeschränkten Betriebsbescheid im Kontext der Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen erhalten. Das bedeutet, dass Zulassungsstellen, die ihre Kfz-Fachverfahren und Online-Dienste aus dem Rechenzentrum der AKDB beziehen, diesbezüglich auf der sicheren Seite sind.

Lesen Sie hierzu auch ein Interview mit Andreas Günther, Leiter Strategische Geschäftsentwicklung und CIO der Telecomputer GmbH. 

Drohende Sperrung von i-Kfz-Portalen: Was nun?
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Drohende Sperrung von i-Kfz-Portalen: Was nun?

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfüllen zahlreiche Zulassungsstellen, beziehungsweise deren System-Installationen, nicht die geforderten Mindestsicherheitsstandards. Deshalb droht vielen i-Kfz-Portalen zum Jahreswechsel die Sperrung. Das betrifft rund die Hälfte aller Kfz-Zulassungsstellen, die i-Kfz 4-Dienste anbieten. Wie die Situation in Bayern ist, erklärt Andreas Günther, Leiter Strategische Geschäftsentwicklung und CIO der Telecomputer GmbH.

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