Pünktlich zum 1. September wurde bei einem großen Teil der AKDB-Kunden, die in Bayern und der ganzen Bundesrepublik i-Kfz-Portale einsetzen, der komplette Leistungsumfang von i-Kfz Stufe 4 erfolgreich freigeschaltet.
Bisher waren die Außerbetriebsetzung, Umschreibung, Adressänderung sowie Wieder- und Neuzulassung von Fahrzeugen online über die Stufe 3 nur Privatpersonen vorbehalten. Mit Stufe 4 ist es auch für juristische Personen möglich. Außerdem werden nun sämtliche Vorgänge als vollautomatisierter Verwaltungsakt online durchgeführt. Das heißt: Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen – sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als Nachweis reicht der vorläufige digitale Zulassungsbescheid. Komplett neu dazugekommen ist weiterhin die Möglichkeit der Tageszulassung.
Betrieb im AKDB-Rechenzentrum
Die entsprechende Neuentwicklung des Online-Fachdienstes i-Kfz für Bayern wurde von der AKDB im Auftrag des Freistaats Bayern realisiert. Neben der Umsetzung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen wurde besonderes Augenmerk auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt. Der komplette Betrieb der Online-Anwendung im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB erfolgt unter Einhaltung der anspruchsvollen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz.
Bereits seit 1. Juli war in Bayern die Online-Außerbetriebsetzung für natürliche und auch juristische Personen möglich (wir berichteten) - ohne vorherige Authentifizierung mittels eID-Funktion des Personalausweises.