Für alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst war es eine gute Nachricht: Sämtliche Anträge auf Erstattung von Leistungen konnten bei der Bundesagentur für Arbeit für den Monat März 2020 rechtzeitig erstellt werden. Damit dies möglich war, haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AKDB kurzfristig in ein Thema eingearbeitet, das absolutes Neuland war. Neben der Programmentwicklung wurden Webinare konzipiert und angeboten sowie Updates zu OK.PWS ausgeliefert oder über das Outsourcing-Rechenzentrum bereitgestellt. In mehreren Kundenmitteilungen informierte die AKDB alle Kunden über den Stand der Umsetzung.
Die Programme sind nun einige Tage im Echteinsatz, viele Kunden besuchten die Webinare, und viele Kundenanfragen wurden beantwortet. Dabei hat sich gezeigt, dass es zusätzliche Fragestellungen und Sonderfälle gibt, die die AKDB in den nächsten Wochen umsetzen und aufbereiten wird.