Ab dem 1. Januar 2025 erstrahlt das Bürgerservice-Portal in ganz Bayern in neuem Glanz. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, wurden der Portal-Rahmen und die Online-Dienste sowohl technologisch als auch optisch optimiert. Dafür müssen der bisherige Portalrahmen und einzelne Dienste abgeschaltet werden. Kommunen müssen prüfen, ob für ihr Bürgerservice-Portal Aktualisierungsbedarf besteht, um weiterhin den Zugriff auf Online-Verwaltungsdienstleistungen gewährleisten zu können.
Seit 2011 ist das Bürgerservice-Portal im Dienst – höchste Zeit für eine technische und visuelle Neu- und Weiterentwicklung. Und nicht nur das Portal selbst, auch die darüber nutzbaren Online-Dienste wurden modernisiert. Diese Optimierungen machen digitale Behördengänge im neuen Jahr noch komfortabler und benutzerfreundlicher sowohl für Bürger als auch für Verwaltungssachbearbeitende. Für einen reibungslosen Umstieg müssen Kommunen ein paar Punkte beachten.
Neues Portal = neue URL
Bislang wurden Bürger vom bisherigen Bürgerservice-Portal auf das aktuelle Portal automatisch weitergeleitet. Da das alte Bürgerservice-Portal zum Ende des Jahres abgeschaltet wird, ist eine Weiterleitung ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich. Um zu garantieren, dass jeder Bürger weiterhin seinen gewünschten Online-Dienst abrufen kann, müssen Kommunen vor Ende diesen Jahres prüfen, ob für ihr Bürgerservice-Portal Aktualisierungsbedarf besteht. Das geht schnell, indem die Webseite im Browser geöffnet und die URL des Bürgerservice-Portals kontrolliert wird:
- www.buergerserviceportal.de/bayern/Name_Ihrer_Kommune = altes Bürgerservice-Portal
- www.buergerservice-portal.de/bayern/Name_Ihrer_Kommune = neues Bürgerservice-Portal
Sollten Kommunen bemerken, dass sie noch das alte Bürgerservice-Portal anbieten, müssen sie sich an ihren EDV-Ansprechpartner oder ihren Website-Dienstleister wenden. Die AKDB kann für ihre Kunden die Umstellung nicht selbst durchführen.
Beendete Dienste ohne Nachfolgelösungen
Im Zuge der technischen Umstellung müssen aus wirtschaftlichen, technologischen sowie IT-sicherheitsrelevanten Gründen vereinzelte Online-Dienste zwingend ab dem 1. Januar 2025 abgeschaltet werden:
- Ausweis-Auskunft (237-A00b)
- Bescheid-Widerspruch (237-A00i)
- Formulardienst (237-A00a)
- Kontaktformular (237-A00g)
- SEPA-Mandat (237-A00c)
- Sicherer Dialog (237-A00h)
- Statusauskunft Bauantrag (489-N00a)
Über Möglichkeiten, inwiefern diese Dienste ersetzt werden können, wurden alle betroffenen Kommunen bereits postalisch und in Webinaren informiert. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an digitalfactory(at)akdb.de wenden.