Mit Bereitstellung der Interoperabilität für das Nutzerkonto Bund (NKB) – eine Entwicklung der AKDB – kann ein weiterer, wichtiger Fortschritt in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verzeichnet werden.
Die Interoperabilität hat die technische Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle Nutzerkonten der Bundesländer an das NKB angeschlossen werden und mit diesem kommunizieren können. Im Hinblick auf den Aspekt Nutzerfreundlichkeit eine großartige Neuerung für Bürgerinnen und Bürger: Egal, ob sie das Nutzerkonto eines Landes oder das Nutzerkonto Bund besitzen, sie können sämtliche Verwaltungsleistungen bundesweit digital abrufen.
Hier geht es zur Pressemeldung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE/2021/06_interoperabilitaet-nutzerkonten.html