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OK.PWS: neue Vorgaben für Krankenhausstatistik

12.03.20252 Minuten3
Personal

Für das Berichtsjahr 2024 hat es seitens des Gesetzgebers erneut zahlreiche Anpassungen zur Erstellung der jährlichen Krankenhausstatistik gegeben. Diese wurden jetzt in OK.PWS umgesetzt.

Die Krankenhausstatistik ist von zentraler Bedeutung für die umfassende Abbildung des Gesundheitswesens und wird jährlich von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt.

Sie hat das Ziel, eine detaillierte und weitreichende Datenbasis zu schaffen, anhand derer die organisatorischen Einheiten, personelle und sachliche Ausstattung sowie die erbrachten Leistungen der Krankenhäuser erfasst werden. Diese jährliche Gesamterhebung liefert wichtige Einblicke in die Ressourcen und Aktivitäten des Gesundheitssektors und trägt somit zur fundierten Entscheidungsfindung bei.

Das Erhebungsprogramm zur Krankenhausstatistik besteht aus drei Teilen:

  1. Grunddaten
  2. Diagnosen
  3. Kostennachweis

Die Träger der Häuser sind verpflichtet, für alle Teile Auskunft zu geben. Allerdings sind die Träger der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen lediglich für die Grunddaten auskunftspflichtig. Einrichtungen mit mehr als 100 aufgestellten Betten sind zudem verpflichtet, Diagnosedaten zu liefern.

Anpassungen im Verfahren OK.PWS

Die rasanten Veränderungen in der Krankenhauslandschaft und die immer wieder wechselnden Vorgaben erfordern jedes Jahr Anpassungen im AKDB-Fachverfahren für die Personalwirtschaft OK.PWS, konkret in diesem Falle in der Fachanwendung "Verwaltung".

Die jüngsten Aktualisierungen umfassen nun insbesondere Textanpassungen und neue Schlüssel für das nichtärztliche Personal.

Für weitere Informationen zu den laufenden Anpassungen, besuchen Sie bitte auch wie gewohnt unser AKDB Kundenportal.


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