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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

OK.PWS/PERS bereit für die eAU

14.12.20222 Minuten19
Personal

Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital bei der Krankenkasse abzurufen. Mit der aktualisierten Gehaltsabrechnungssoftware OK.PWS/PERS geht es schnell und papierlos. So sparen Ärzte, Patienten und Krankenkassen viel Aufwand.

Ärztinnen und Ärzte stellen in Deutschland jedes Jahr rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Der Ausdruck der Bescheinigungen, deren manuelle Erfassung bei Krankenkassen und Arbeitgebern bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand.

Deshalb wurde im September 2019 mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) die Einführung einer digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angestoßen. Dazu sollte im ersten Schritt die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Krankenkasse eingerichtet werden. Danach sollten die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten digital bereitstellen. 2023 wird das elektronische AU-Verfahren für Arbeitgeber Pflicht sein. Gleichzeitig entfällt die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen. Mit einigen Ausnahmen: Privat Krankenversicherte sind zum Beispiel davon ausgenommen.

Über 13.000 Anfragen in einem Jahr über OK.PWS/PERS
Bereits seit 1. Januar 2022 können Arbeitgeber, die die Gehaltsabrechnungssoftware OK.PWS/PERS einsetzen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital bei den Krankenkassen abrufen. Dies geschah im Rahmen des laufenden gesetzlichen Pilotverfahrens. In 2022 wurden so bereits über 13.000 Anfragen über das AKDB Meldecenter an die Krankenkassen weitergeleitet.

Der digitale Ablauf sieht folgende Verfahrensschritte vor:

  1. Der Arzt/die Ärztin meldet die festgestellte Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse.
  2. Die Beschäftigten informieren ihren Arbeitgeber. Die Abgabe der Papierbescheinigung („gelber Zettel“) ist nicht mehr notwendig.
  3. Der Arbeitgeber ruft die benötigten Daten über die zertifizierte Gehaltsabrechnungssoftware OK.PWS/PERS bei der Krankenkasse ab.

Mehr Transparenz – weniger Aufwand
Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen soll dazu beitragen, die Informationen zwischen allen Beteiligten automatisiert, papierlos, fehlerfrei und schnell auszutauschen.


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