Die ersten Kommunen in Bayern haben die Bewilligung zum Förderprogramm "Digitales Rathaus" des Freistaats erhalten. Wir haben einen Kommunalvertreter gefragt, welche Dienste wichtig sind und was in Zukunft ansteht. Es ist Peter Lex, Geschäftsleiter der Gemeinde Grabenstätt.
Herr Lex, wie haben Sie vom Förderprogramm des Freistaats erfahren?
Durch die Medien natürlich. Aber auch durch die AKDB, deren Kunde wir seit Jahren sind. Sobald wir im Sommer vom Förderprogramm "Digitales Rathaus" erfahren haben, haben wir das Thema schon mal auf Wiedervorlage gelegt. Im Herbst haben wir dann den Info-Brief der AKDB mit einem individuell auf uns zugeschnittenen 'Bundle' bekommen.
Was haben Sie gemacht, um die Fördergelder zu bekommen?
Vor Weihnachten hatten wir ein Beratungsgespräch mit der AKDB, in dem wir die Details besprochen haben. Das war sehr hilfreich, weil wir sehr gut aufgeklärt wurden. Der Antragsaufwand erschien uns nicht besonders groß und der vorgegebene Zeitrahmen, in dem die Dienste umzusetzen sind, ausreichend lang. Dann ging alles sehr schnell: Am 3. Dezember haben wir den Förderantrag gestellt. Und dann gehörten wir zum ersten Schwung von Gemeinden, die die Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn bekam – am 18. Dezember war es soweit. Und Ende Januar 2020 erhielten wir den Förderbescheid in München persönlich von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Wir geben 13.800 Euro zuwendungsfähige Kosten für die Umsetzung des OZG aus. Davon werden wir vom Freistaat eine Anteilsfinanzierung über ca. 11.000 Euro erhalten. Das deckt 80 Prozent unserer Kosten.
Warum haben Sie sich so zügig für das Förderprogramm entschieden?
Im März ist ja Kommunalwahl in Bayern. Und wir waren sehr an dem Dienst "Online-Briefwahlantrag" interessiert. Das war ausschlaggebend für die schnelle Entscheidung. Wir erwarten eine sehr intensive Nutzung dieses Dienstes vonseiten unserer Bürger.
Welche Online-Dienste finden Sie sonst noch vielversprechend für Ihre Kommune?
Alle Dienste, die mit dem Melde- und Standesamtswesen zu tun haben. Geburtsurkunden oder Sterbeurkunden beantragen, die Wohnungsgeberbescheinigung, die Meldebescheinigung etc. Eine gute Auswahl bietet das Online-Dienste-Bundle der AKDB, mit dem bereits eine Auswahl an praktischen Diensten für den Bürger bereitgestellt wird. Als nächstes werden also die klassischen Dienste im Bereich Melde- und Standesamtswesen umgesetzt. Voraussetzung ist natürlich auch, einen geeigneten Bezahldienst für diese Dienste zu hinterlegen. Ob uns auch schon die Umsetzung des Fachdienstes "Kinderferienprogramm" sowie die zentrale "Kitaplatz-Bedarfsmeldung" zu den anstehenden Anmeldeperioden gelingt, wird sich zeigen. Unser Wunsch wäre es, den Bürgerinnen und Bürgern lange Wege und Wartezeiten zu ersparen und schnell zum Ergebnis zu kommen. Wovon wir uns in Zukunft auch eine Nutzung erhoffen, ist die Online-Meldung von Wasserzählerständen.
Was bedeutet für Ihre Kommune das Onlinezugangsgesetz? Wie gehen Sie mit dem Thema um?
Wir hatten ja bisher noch kein Bürgerservice-Portal. Das heißt, wir sind jetzt einen großen Schritt weiter. Für eine kleine Kommune ist die Umsetzung des OZG erst einmal eine neue Herausforderung. Viele Gemeinden befürchten, dass ihnen die personellen Ressourcen fehlen, um das Projekt anzugehen. Aber wenn man den ersten Schritt geht, merkt man, dass man schnell in dem Thema drin ist. Da ist natürlich ein finanzieller Anreiz wie das Förderprogramm des Freistaats schon auch ausschlaggebend. Ab jetzt übernimmt dieses Thema unser EDV-Experte. Und einer unserer Mitarbeiter wird auch die Ausbildung zum kommunalen Digitallotsen absolvieren.
Wie sieht jetzt Ihre Umsetzungsstrategie aus und wie weit sind Sie schon?
Wie gesagt, als Erstes werden wir den Online-Dienst "Online-Briefwahlantrag" umsetzen. Danach kommen die Online-Dienste im Meldewesen, danach die Kitaplatzbedarfsanmeldung und das Anmelden zum Ferienprogramm. Bis Herbst 2020 hoffen wir diese Dienste alle umgesetzt zu haben.
Spüren Sie den Druck der Bevölkerung, die Rathausdienste zu digitalisieren?
Bisher wenig. Obwohl der Bedarf auf jeden Fall existiert. Aber Sie wissen ja, wie es ist: Solange man die Online-Dienste nicht anbietet, denkt man, man braucht sie nicht. Sobald man jedoch das Bürgerservice-Portal mit den Diensten und der Bezahlmöglichkeit hat, möchte man es wahrscheinlich nicht mehr missen. Die jüngeren Bürger aber warten regelrecht darauf, dass verschiedene Dienstleistungen digitalisiert werden.
Was steht als Nächstes an in puncto Digitalisierung?
Wir sind schon viele Schritte gegangen: Wir haben ein Informationssicherheitskonzept, wir haben ein Dokumentenmanagementsystem eingeführt, wir nutzen die digitale Belegarchivierung im Kassenwesen. Wir sind bei der digitalen Rats- sowie Bürgerinformation gut aufgestellt. Jetzt kümmern wir uns um die Umsetzung des OZG und bald auch um das Projekt E-Rechnung.
Was raten Sie Ihren Kollegen in anderen Kommunen , die beim Thema OZG und Digitalisierung noch nicht so weit sind?
Den Förderprogrammen eilt nicht immer ein guter Ruf voraus. Dennoch geben sie die Initialzündung, Dinge anzuschieben, die ansonsten ungenutzt bleiben oder einem sowieso irgendwann einholen. Holt Informationen ein, lasst Euch beraten – und zwar persönlich. Ich glaube, ohne das persönliche Gespräch mit dem Vertriebsberater der AKDB hätten wir den Schritt nicht so schnell gewagt. Und schließlich: Geht den ersten Schritt! Die Digitalisierung nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Allerdings rate ich allen Kollegen aus anderen Kommunen, eine Person zu identifizieren, die das Projekt Digitalisierung intern vorantreibt und auf Dauer begleiten kann.
Wie viele Dienste werden Sie Ihren Bürgern über das Förderprogramm "Digitales Rathaus" insgesamt bieten?
Es werden Ende 2020 voraussichtlich über 20 Dienste sein!