Der Personalmangel trifft nicht nur die deutsche Verwaltung, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft. Detlef Scheele, Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, hält den Mangel an geeignetem Personal sogar für den größten Bremsklotz der deutschen Wirtschaft in diesem Jahr, wie er kürzlich in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde am 7. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verabschiedet, das seit dem 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz erlaubt es Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern, leichter einen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Es regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Die meisten Änderungen durch das FEG erfolgen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Neu ist im Wesentlichen die Definition von Fachkraft und der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag. Deutschen oder EU-Arbeitskräften wird also nicht mehr der Vorrang gegenüber Nicht-EU-Bewerbern eingeräumt. Die qualifizierte Fachkraft muss lediglich einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen und eine in Deutschland anerkannte Qualifikation.
25.000 mehr Fachkräfte pro Jahr
Der ganze formale Einwanderungsprozess beginnt also bereits im Ausland. Sind alle Voraussetzungen für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden. Aufenthaltstitel werden dann auf vier Jahre ausgestellt. Für die besonders gefragten IT-Spezialisten entfällt sogar eine weitere Hürde: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne einen formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
2018 wurden knapp 100.000 Visa für Erwerbstätigkeit (einschließlich Wissenschaftler, Hochqualifizierte, Praktika, Au-Pair, Freiwilligendienste) für Menschen aus dem nicht-europäischen Ausland ausgestellt. Am häufigsten für Antragsteller aus Serbien (10.000), gefolgt von Bosnien-Herzegowina (7.800) und Nordmazedonien (5.900). Nach Schätzung der Bundesregierung werden durch die neuen Regeln pro Jahr etwa 25.000 zusätzliche Fachkräfte nach Deutschland kommen.
Ausländerbehörden brauchen eine starke Software
Das bedeutet zunächst mehr Arbeit für die Ausländerbehörden. Sie brauchen eine Software, welche die neuen Rechtsgrundlagen beachtet und entsprechend ihre Meldung an das Ausländerzentralregister übernimmt. Zum Beispiel das in Bayern marktführende Fachverfahren im Ausländerwesen OK.VISA. Die Software ist derzeit in 52 Ausländerbehörden in Deutschland im Einsatz. Die benötigten Rechtsgrundlagen zum Vollzug des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden in der Software berücksichtigt und die OK.VISA-Anwender darüber informiert. OK.VISA unterstützt Behörden bei allen Aufgaben im Vollzug des Ausländerrechts und gewährleistet eine Anbindung an alle im Ausländerwesen relevanten Register. Mit diesem Ausländerfachverfahren werden derzeit bundesweit gut 1,5 Millionen ausländische Bürger verwaltet. Hauptsächlich in Bayern. Hier sind die Ausländerbehörden bei kreisfreien Städten und Landratsämtern angesiedelt. Die Landeshauptstadt München betreut beispielsweise als größte selbstständige Ausländerbehörde gut 440.000 ausländische Personen mit OK.VISA. Für den 1. März 2020 war also für die Visumsbeantragung bestens vorgesorgt.