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Änderungen der bayerischen Beamtenbezüge ab November 2024 und Februar 2025

Software AKDB-PERS berücksichtigt Besoldungsanpassung

18.11.20242 Minuten2
Personal

Zum 1. November 2024 gab es mit Gesetzesänderung vom 8. Juli 2024 Anpassungen bei den Bezügen der bayerischen Beamten. Mit der Produktion BES 1 für den Abrechnungsmonat November 2024 wurden die Änderungen zum 1.11. in AKDB-PERS durchgeführt. 

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt ab dem Abrechnungsmonat November 2024. Die Anpassungen werden folglich seit dem 1. November vollzogen.

Die AKDB hat die Besoldungsanpassung entsprechend in ihrer Software berücksichtigt.

Ob Struktur-, Orts-, Familienzuschlag, Stellenzulage, sonstige Zulagen und Mehrarbeitsvergütungssätze sowie Erschwerniszulagen: All diese Zulagen werden neben der regulären Erhöhung der Bezüge für Beamte ebenfalls erhöht.

Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen:

  • Erhöhung der Besoldung ab 1. November 2024 um 200 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 100 Euro mehr. Die dynamischen Besoldungsbestandteile werden zum gleichen Zeitpunkt um 4,76 Prozent erhöht.
     
  • Lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 Euro mehr.
     
  • Versorgungsbezüge: Die Bezüge der Versorgungsempfänger (BayBeamtVG) werden zum 01.11.2024 sowie zum 01.02.2025 entsprechend nach den jeweiligen Anteilssätzen angepasst.
  • Besoldungserhöhungen für kommunale Wahlbeamte: Die Bezüge für ehrenamtliche erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister steigen ab 1. November 2024 um 4,76 Prozent sowie ab 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent, Bezirkstagspräsidentinnen und -präsidenten erhalten zum 1. November 2024 eine Erhöhung ihrer Entschädigung um 200 Euro. 

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