Der Markt Obernzell im niederbayerischen Landkreis Passau profitiert bei der OZG-Realisierung von Förderbeiträgen des Freistaats Bayern. Wir sprechen dazu mit Bernhard Riedl, der im Haupt-, Standes- und Meldeamt tätig ist und für die Einreichung des Förderantrags zuständig war.
Die Realisierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis zum Jahr 2022 fordert die Behörden nicht nur in organisatorischer Hinsicht heraus, sondern auch in finanzieller. Der Freistaat Bayern greift dabei den bayerischen Kommunen mit seinem Förderprogramm "Digitales Rathaus" unter die Arme. Bis zu 90 Prozent der Ausgaben für digitale OZG-Verwaltungsleistungen können durch dieses Programm finanziell gefördert werden. Die Marktgemeinde Obernzell hat den Antragprozess des Programms bereits erfolgreich durchlaufen und die Förderbeiträge erhalten. Bernhard Riedl, der in Obernzell unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters Ludwig Prügl im Haupt-, Standes- und Meldeamt tätig ist, war für die Einreichung des Förderantrags zuständig. Im Interview erzählt er uns von seinen Erfahrungen und gibt anderen Kommunen Tipps zum Beantragungsprozess.
Herr Riedl, wie erfuhren Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten?
Riedl: Durch eine E-Mail der AKDB erfuhren wir vom Förderprogramm "Digitales Rathaus". Natürlich beratschlagten wir kurz, aber die Entscheidung fiel schnell, dass wir daran teilnehmen möchten.
Mit etwa 4.000 Einwohnern repräsentiert Obernzell eine durchschnittlich große bayerische Kommune. Worin lagen für Sie die größten Herausforderungen bei der Antragsstellung?
Die Auswahl, welche Online-Dienste wir buchen sollen, beschäftigte uns anfangs am meisten. Wir überlegten, welche Dienste Bürger am häufigsten in Anspruch nehmen. In einem zweiten Schritt fragten wir uns, woher wir diese Dienstleistungen beziehen könnten und verglichen die unterschiedlichen Angebote.
Wie sind Sie mit Hürden bei der Antragsstellung umgegangen?
Bei Rückfragen, die beim Förderprogramm-Antrag entstanden, suchten wir den Kontakt zu benachbarten Gemeinden für den Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus holten wir Informationen und Ratschläge bei der AKDB ein, die als IT-Dienstleister Kommunen auch für ebensolche Fragen beratend zur Seite steht.
Kamen Sie beim Antrag mit den Vorgaben zurecht?
Natürlich mussten wir uns erst einmal gründlich in die Unterlagen einlesen und alle Anforderungen prüfen. Das beanspruchte einiges an Zeit. Aber nach dieser Sondierungszeit lief die Antragsstellung ganz problemlos ab. Nur der Vergabevermerk mit der Begründung der Ausnahmeregelung war komplizierter und beanspruchte noch einmal mehr Zeit.
Welche Online-Dienste bieten Sie aktuell an bzw. welche förderfähigen Dienste werden Sie künftig anbieten?
Aktuell gibt es im Bürgerservice-Portal folgende Dienste online: Meldebescheinigung, Ausweis-Statusabfrage, Übermittlungssperren, Umzug innerhalb Obernzells, Voranzeige einer Anmeldung, Abmeldung ins Ausland, Briefwahl-Antrag, Wohnungsgeberbestätigung, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde, Wasserzählerablesung, SEPA-Mandat, Meine Meldedaten, Kontaktformular, Führungszeugnis und Gewerbezentralregister. Eine ganze Menge also! Natürlich möchten wir dort, wo wir Bedarf bei unseren Bürgern sehen, das Online-Angebot dementsprechend ausbauen.
Bis 2022 müssen alle Verwaltungsleistungen online angeboten werden. Hat die Möglichkeit einer finanziellen Förderung den Prozess bei Ihnen beschleunigt?
Eindeutig ja. Wir sprechen hier von einer Förderung von bis zu 90 Prozent – das ist enorm! Das hat unsere Entscheidung beeinflusst, sofort mit dem Förderprogramm zu beginnen.
Erleben Sie bereits positive Resonanz seitens Ihrer Bürger?
Die meiste Resonanz haben wir nach der Einführung des Bürgerservice-Portals bei der Jahresendabrechnung mit der Meldung der Wasserzählerstände erhalten. Hier haben 382 Kunden, das sind 33 Prozent der Wasseranschlüsse unseres Versorgungsgebietes, die Online-Meldung genutzt. Wir gehen davon aus, dass sich auch bei der diesjährigen Bundestagswahl die Nutzung des Bürgerservice-Portals für die Beantragung von Briefwahlunterlagen bewähren wird. Wir glauben, dass sich die Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen bei unseren Bürgern etabliert.
Haben Sie abschließend noch konkrete Tipps für andere Kommunen?
Nicht die Zeit außer Acht lassen. Das Förderprogramm läuft nur noch dieses Jahr, und das Sichten und Einlesen in die Unterlagen nimmt teils mehr Zeit in Anspruch, als gedacht.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Riedl.
Weitere Erfahrungsberichte zum Förderprogramm "Digitales Rathaus" lesen Sie hier:
Die AKDB berät Sie gerne, wie Sie das Förderprogramm sinnvoll nutzen und steht Ihnen bei Fragen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zur Seite. Allen bayerischen Kommunen bietet die AKDB ein individuelles, förderfähiges Online-Dienste-Paket an. Weitere wissenswerte Fakten und Links zum Förderprogramm finden Sie im OZG-Bereich der AKDB.