Um Wirtschaft und Bürger in der Corona-Pandemie zu entlasten, hatte die Bundesregierung Mitte des Jahres 2020 beschlossen, die Umsatzsteuersätze zu senken. Das betraf auch die Gebührenabrechnung in den Kommunen. Die AKDB hat dies in mehreren OK.FIS-Releases umgehend berücksichtigt.
Am 29. Juni wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz die Umsatzsteuersätze für das zweite Halbjahr 2020 von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert. Und zwar mit Wirkung zum 1. Juli 2020. Das Ziel: In der Corona-Krise sollte der Konsum angekurbelt und die Wirtschaft unterstützt werden. Diese Reduzierung musste selbstverständlich auch bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden. Und so standen Kommunen, die umsatzsteuerpflichtige Verbrauchsgebühren abrechnen, vor einer großen Herausforderung, nicht anders als Ladenbesitzer und Unternehmen. Sie erheben unterjährig Wassergebühren oder auch Kindergartengebühren – und am Ende des Jahres erfolgt die Endabrechnung. Außerdem stellt eine Kommune mehrmals im Jahr Rechnungen, etwa für die Vermietung von Mehrzweck- oder Turnhallen.
Schnelle Anpassung der Finanzsoftware
Um fehlerhafte Gebührenbescheide zu vermeiden, die bei den Voranmeldungen und der Steuererklärung zu falschen Informationen für das Finanzamt geführt hätten, war es also unumgänglich, die veränderte Umsatzsteuer auch in der Finanzsoftware abzubilden. Die AKDB reagierte prompt und verschickte erste Infos bereits im Juni an die Kommunen, die die Finanzsoftware der AKDB im Einsatz haben. „Sehr zeitnah nach Bekanntgabe der Umsatzsteueränderung kam die AKDB aktiv auf uns zu und informierte uns über das anstehende OK.FIS-Release“, so Stefanie Kramer, Leiterin der Finanzverwaltung in der Gemeinde Schnelldorf.
Automatisch korrekte Mehrwertsteuersätze
Das erste Upgrade der Software war dann Ende Juli fertig - und stand ab dem 7. August für Kommunen zum Download bereit. Nun konnten Mitarbeiter der Kämmerei auf der Systemoberfläche die reduzierte Umsatzsteuer erfassen. Und zwar passgenau für das zweite Halbjahr 2020. Diese wurde dann automatisch bei jedem Bescheid ausgewiesen. Am Ende des Jahres konnten dann in der Jahresendabrechnung ganz einfach zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze berücksichtigt werden. Dabei war die Software so programmiert, dass Kunden die Steuersätze begrenzt auf das zweite Halbjahr herabsetzen konnten. Somit war nur eine einmalige Anpassung erforderlich. „Die Erstellung von etwa 1.300 Gebührenabrechnungen mit dem angepassten Steuersatz funktionierte einwandfrei“, so Stefanie Kramer. „Auch die Anhebung des Steuersatzes zum Jahreswechsel gelang dann problemlos. In dieser heißen Phase, in der Behörden neben ihrer täglichen Arbeit coronabedingt mit neuen To-Dos regelrecht überflutet wurden, waren wir heilfroh, mit der AKDB einen Partner zu haben, der uns bei der Umsetzung der Umsatzsteueränderung von Anfang bis Ende begleitet hat!“