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AKDB Klickbrief unterstützt Impfkampagne

Über 1,7 Millionen Impfbriefe an über 60-Jährige verschickt

14.02.20223 Minuten33
E-Government

Seit November 2021 laden bayerische Kommunen Bürgerinnen und Bürger in der Altersgruppe 60 Jahre und älter zur Booster-Impfung ein. Die Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus soll den Impfschutz in der Bevölkerung deutlich erhöhen. Die AKDB stellte in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern bereit. Außerdem nutzten viele Kommunen den Druck- und Versanddienst der AKDB, den so genannten AKDB Klickbrief.

Im Rahmen der Impfkampagne werden Bayerns Bürgerinnen und Bürger im Alter ab 60 Jahren angeschrieben und zur sogenannten Booster-Impfung gegen das Coronavirus aufgerufen. Die AKDB unterstützte die Kommunen in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien: So wurde eine Selektion der Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern übernommen sowie auf Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte auch der Druck und Versand der Schreiben übernommen – und zwar automatisiert per AKDB Klickbrief. Für die Druck- und Versandleistung werden die Adressdaten sowie ein postkonformes Schreiben und entsprechende Anlagen an das AKDB-Druckrechenzentrum übermittelt. Im Rechenzentrum werden die Impfbriefe aufbereitet, freigemacht, gedruckt, kuvertiert und bei der Deutschen Post zur Zustellung eingeliefert. Insgesamt wurden von Ende November 2021 bis Ende Januar 2022 über 1,7 Millionen Schreiben gedruckt und verschickt.

Auch im Landkreis Schwandorf konnten die Bürger auf diesem Weg informiert werden: „Die knapp 50.000 Schreiben wurden zügig erstellt und noch vor Weihnachten verschickt“, so Landrat Thomas Ebeling. „Hier hat uns die AKDB einen wertvollen Service angeboten.“

50 Prozent der Bevölkerung in Bayern hat mittlerweile die sogenannte Booster-Impfung erhalten.

Kommunen dürfen auf Melderegister zugreifen

Ein wichtiger Aspekt für die Benachrichtigung der Bürger ist ein rechtskonformer Zugriff auf die Meldedaten: Nicht in jedem Bundesland besteht eine Rechtsgrundlage für die Nutzung des Landesmelderegisters. Grundlagen sind neben dem Bundesmeldegesetz die jeweiligen Ausführungsgesetze, in denen die Nutzung der Landesmelderegister geregelt ist. In manchen Bundesländern gibt es eine solche Rechtsgrundlage nicht, in anderen wie etwa Bayern gestattet es das Innenministerium, solche Auswertungen unter bestimmten Bedingungen zu erstellen. Eine Verknüpfung von Melderegisterdaten mit Impfregistern oder Online-Impfportalen ist nicht zulässig.

Die AKDB verfügt über langjährige Erfahrung im Druck, Kuvertierung und Post-Einlieferung von Schriftstücken in hohen Auflagen. Das AKDB-Druckzentrum verarbeitet automatisiert große Stückzahlen von Drucksachen auf unterschiedlichen Anlagen. Landkreise und Städte profitieren von der leichten Datenübertragung und von einer smarten Abwicklung mit dem AKDB Klickbrief. Jedes Schreiben kann dabei unterschiedlich formatiert sein und unterschiedliche Layouts oder Grafiken beinhalten. Die produzierten Schreiben werden automatisch kuvertiert, frankiert und bei der Deutschen Post eingeliefert. 


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