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Aufschub der Umsetzung Umsatzsteuerparagraph 2b

Umsatzsteuernovelle: Jetzt verlängerten Countdown nutzen!

09.02.20233 Minuten14
Finanzen

Kurz vor Ablauf der Optionsfrist für § 2b UStG wurde diese nochmals verlängert. Das neue Datum für die endgültige Umsetzung soll nun der 1. Januar 2025 sein. Von den erweiterten Funktionalitäten in der AKDB-Finanzsoftware profitieren Kommunen auch vor der verpflichtenden Anwendung des neuen Rechts. In Seminaren der AKDB werden Verwaltungsmitarbeiter entsprechend geschult. 

Im Dezember 2022 beschloss der Bundestag den erneuten Aufschub des § 2b UStG. Wenige Wochen vor der anstehenden Umsetzungspflicht sollten die Kommunen bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen haben: Viele Verwaltungen hatten sich bereits aufwändig auf die Umstellung vorbereitet. Entschieden sich diese nun dafür, den Übergangszeitraum zu verlängern, mussten solche Vorbereitungen teilweise sogar rückabgewickelt werden. In einer Kundeninformation wurden sie entsprechend informiert.

Mit dem Finanzverfahren OK.FIS der AKDB sind Kommunen bestens für den Umbruch gerüstet. Aufgrund der fachlichen Komplexität des neuen Umsatzsteuerrechts ist aber die Teilnahme an einem der AKDB-Grundlagenseminare Voraussetzung für die Freischaltung des Funktionsumfangs in OK.FIS. Der Großteil der Anwender aus dem Veranlagungsbereich hat schon die Grundlagenseminare besucht. Wer es noch nicht getan hat, kann dies jetzt nachholen.

Schulungs-Inhalte:

  • Anlage eines Umsatzsteuerstammsatzes für jede umsatzsteuerpflichtige Körperschaft
  • Festlegung der jeweiligen individuellen Besteuerungsform – nach vereinbartem oder vereinnahmten Entgelt
  • Einbeziehung der Besteuerungsform in die laufenden Anordnungsvorgänge
  • Strukturierung der umsatzsteuerrelevanten Bereiche des Haushaltes (Umsatzsteuereinheiten) mit verschiedenen, produktiven Nutzungszwecken
  • Einarbeitung der neuen steuerbaren Umsätze in die diesbezüglichen Buchungsstellen
  • Analog dazu Einarbeitung der neuen vorsteuerabzugsberechtigten Buchungsstellen

Kommunen, die diese Stammdatengrundlagen für sich bereits geschaffen haben, können schon vor der Anwendung des § 2b UStG von den vielen Möglichkeiten in der Finanzsoftware profitieren.

Sechs neue Funktionen in OK.FIS:

  1. Konkrete und steuersichere Abbildung des notwendigen Anmeldezeitraumes
  2. In Einzelfällen notwendige Bearbeitungsmöglichkeit des Anmeldezeitraumes
  3. Berücksichtigung von ausländischen Erwerbsvorgängen – innergemeinschaftliche Lieferungen/Leistungen
  4. Nachweis dieser Vorgänge in einem neuen, erweiterten Umsatzsteuernachweis
  5. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Verfahren
  6. Übermittlung der Meldewerte über das Meldecenter in ELSTER

Alle Verwaltungen können ganz unabhängig von der Anwendung des Umsatzsteuerparagraphen 2b die USt-Funktionalitäten für die bestehenden steuerbaren Haushaltsbereiche anwenden. Mit Einsatz der geänderten Umsatzsteuergesetzgebung erweitert sich damit nur der diesbezügliche Auswertungsumfang.

Nutzen Sie die nächsten Monate, um die hilfreichen Programmfunktionen genauer kennenzulernen und routiniert in Ihre Arbeitsabläufe zu integrieren. Sofern noch ergänzende und individuelle Stammdatengrundlagen nötig sind, ist hierfür nochmals ausreichend Zeit. Unsere (Online-)Seminare zur Umsatzsteuer vermitteln Ihnen Informationen zur Neuregelung des Umsatzsteuerrechts und schulen Sie in der korrekten Anwendung im Fachverfahren:

Obligatorische Grundlagenseminare für Basics und die Freischaltung der Funktionen in OK.FIS:


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