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Was Kommunen beachten müssen

Webinar zur Datenschutz-Folgenabschätzung

16.11.20232 Minuten11
DatenschutzVeranstaltungen

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist erforderlich, wenn durch Datenverarbeitung ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten einer Person entsteht. Ein Webinar am 6. Dezember zeigt die Vorgehensweise bei der Erforderlichkeitsprüfung und beim Erstellen der DSFA.

Das Webinar orientiert sich an den Vorgaben des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz (BayLfD). Der Referent vermittelt, wie geprüft wird, ob eine DSFA erforderlich ist und wie zur Dokumentation das Formblatt des BayLfD verwendet wird. 

In der Veranstaltung wird auch erklärt, wie eine Risikoanalyse, die Bestandteil jeder DSFA ist, auf Basis der Ziele des Standard-Datenschutzmodells (SDM) erstellt wird. Gemeinsam erarbeitet man Risikoszenarien und entwirft Maßnahmen, die dem Risiko entgegenwirken. Aus der Risikoanalyse ergibt sich eine Gesamtrisikobewertung, die in einen DSFA-Bericht einfließt. Wie der Bericht aussehen muss, wird im Webinar ebenfalls erläutert.

Die AKDB hat nach Art. 14 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) bei der DSFA eine besondere Rolle. Sie erstellt für viele ihrer Verfahren eine DSFA und stellt sie ihren Kunden zur Verfügung. Bestimmte Maßnahmen zu Schutz und Sicherheit der Daten können aber nur vor Ort in einer Kommune getroffen werden, etwa die Gewährleistung der Gebäudesicherheit. Deshalb muss eine Kommune, auch wenn sie ein AKDB-Verfahren verwendet und die DSFA von der AKDB erhält, ein Beiblattausfüllen. Der Umgang mit diesem Beiblatt wird im Webinar erklärt, sowohl für Verfahren, die vor Ort auf den Servern einer Kommune betrieben werden, als auch für Verfahren mit Betrieb im zertifizierten AKDB-Rechenzentrum.

Das Webinar richtet sich an Datenschutzbeauftragte und Beschäftigte in Behörden und Kommunen, die mit der DSFA befasst sind.


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