Die AKDB entwickelt einen Online-Dienst, der Ausländerbehörden viel Zeit erspart. Es ist die „Verpflichtungserklärung“. Er wird ab Mai allen Ämtern über die Management- und Deployment-Plattform FRED zur Verfügung stehen.
In Deutschland ist für die Einreise und den Erhalt eines Visums der Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit erforderlich. Falls diese nicht gegeben ist, kann eine sogenannte Verpflichtungserklärung eines Gastgebers notwendig werden. Das ist eine Art Bürgschaft. Das Land Hessen wurde beauftragt, im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) den EfA-Dienst Verpflichtungserklärung umzusetzen. Die AKDB hat sich entschieden, den Dienst ebenfalls umzusetzen. Und zwar auf ihrer hauseigenen Management- und Deployment-Plattform für Online-Dienste FRED. Der Grund: Damit sind die medienbruchfreie Interoperabilität mit anderen AKDB-Diensten im Ausländerwesen garantiert – und das auf einer einheitlichen Plattform.
Perfekts Zusammenspiel mit Prozessen im Ausländerwesen
Einer der Hauptvorteile dieser Lösung liegt in ihrer Optimierung für bereits vorhandene Lösungen. Das ermöglicht eine nahtlose Integration in bestehende Prozesse. Darüber hinaus bietet das System ein eingebettetes Bezahlverfahren, das den Zahlungsprozess für die Verpflichtungsgeber erleichtert und die Abwicklung beschleunigt. Die Lösung ist zudem OZG-konform, das heißt, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes entspricht und somit rechtliche Sicherheit bietet.
Ein weiterer entscheidender Vorteil besteht darin, dass die Bürger bzw. der Verpflichtungsgeber oder die Verpflichtungsgeberin ihre Anträge einfach online ausfüllen und einreichen können. Dies vereinfacht den gesamten Prozess erheblich und reduziert die Bürokratie für Bürger und für Verwaltungsmitarbeitende. Die Umsetzung des Online-Dienstes bei der AKDB verlief erfolgreich und ist in der ersten Ausbaustufe bereits abgeschlossen. Weitere Schritte zur Produktion sind bereits in Bearbeitung. Anfang Mai soll der Dienst Pilotkommunen zur Verfügung stehen.